Richtig wehren gegen Mobbing

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Richtig wehren gegen Mobbing

Mobbing trifft etwa ein Drittel der Erwachsenen und findet häufig am Arbeitsplatz statt. Schikanen von Kollegen oder Übergangen-werden von Vorgesetzten gehören zum Alltag in vielen Unternehmen. Leider hilft eine Klage nicht immer, dennoch können sich Betroffene effektiv wehren. Studien zeigen, dass ein Drittel der Erwachsenen mindestens einmal im Leben Opfer von Mobbing wird. Häufig geschieht das am Arbeitsplatz. Dabei geht es nicht um Auseinandersetzungen während eines Projektes oder Meinungsverschiedenheiten. Mobbing ist gezielte, systematische Schikane über einen längeren Zeitraum.

Wie man man sich gegen Mobbing wehren?

Was können Betroffene tun? Der rechtliche Weg kann schwierig sein. Hierzulande gibt es keine entsprechende Gesetzgebung, wie etwa in Schweden oder Frankreich. Dabei ist das Thema Mobbing nicht neu. So hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bereits 2002 einen Mobbing-Report veröffentlicht. In vielen Fällen dulden Vorgesetzte Mobbing oder sind selbst beteiligt. Doch auch ohne gesetzliche Regelungen ist Mobbing im privaten Bereich oder am Arbeitsplatz natürlich nicht erlaubt. Es handelt es handelt sich um einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und ist ein Angriff auf das Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Hierbei wären Arbeitgeber mit Blick auf ihre Fürsorgepflicht gefordert. Arbeitnehmer können vor dem Arbeitsgericht auf Unterlassung und auf Schadensersatz klagen, wenn Arbeitgeber untätig bleiben.

Langwierige Gerichtsverfahren

Klagen im Bereich Mobbing sind langwierig und in der Regel nicht zielführend, wie Fachanwälte für Arbeitsrecht erläutern. Das Problem ist dabei die ausführliche Beweisführung als Nachweis. Experten raten daher, eine Art Tagebuch zu Mobbing-Attacken zu führen. Was hat sich wann und wo ereignet? Welche Personen waren beteiligt, als Täter und als Zeugen? Die Täter werden häufig versuchen, solche Vorfälle als harmlos darzustellen. Klagen sind somit mit Vorsicht zu genießen und nur in sehr eindeutigen Fällen erfolgsversprechend. Mehr Aussicht auf Erfolg haben Klagen bezüglich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes. Arbeitnehmer können sich darauf berufen, wenn sie aufgrund ihrer Herkunft, Religion, ihres Geschlechts, Alters, ihrer sexuellen Identität oder auch aufgrund von Behinderung benachteiligt werden.

Hilfe für Betroffene

Doch selbst im Falle von erfolgreichen Klagen vor Gericht bedeutet das nicht das Ende des Mobbings. In der Folge werden die Täter kaum ablassen, sondern im Gegenteil weitermachen, und das oft auf subtile Art. Auch die Alternative der Strafanzeige wegen Körperverletzung ist selten erfolgreich, um die Situation zu beruhigen. Bei Mobbing am Arbeitsplatz raten Experten Betroffenen daher, sich zunächst an den Betriebsrat zu wenden. Ein Weg ist, eine Versetzung zu beantragen. In einigen Unternehmen gibt es auch Schlichtungsangebote, die Betroffene wahrnehmen können. Unterstützung bieten auch Gewerkschaften oder auch Mobbing-Beratungsstellen. Einige Krankenkassen haben für ihre Mitglieder eine Hotline für Betroffene eingerichtet. Alternativen sind auch Gespräche mit Ärzten oder Psychologen.

Nicht aushalten, sondern Hilfe suchen

Betroffene sollten Mobbing keinesfalls ertragen und aushalten und dazu schweigen. Experten warnen dabei vor verheerenden Folgen für die Psyche. Hier sind ein verringertes Selbstwertgefühl und fehlende Motivation zu nennen, sodass auch die Qualität der Arbeit leidet. Mobbing kann sich auch körperlich auswirken. In schlimmen Fällen können Angststörungen und Depressionen die Folge sein. Dies wiederum führt dazu, dass Betroffene arbeitsunfähig werden und in besonders schweren Fällen sogar aus dem Berufsleben ausscheiden. Daher kann es sinnvoll sein, frühzeitig die Abteilung oder den Arbeitsplatz zu wechseln.

 

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