Die Debatte um die Beihilfe zum Suizid
Dieser Tage ist eine Debatte neu entfacht, die die Gemüter spaltet. Es geht um das Thema des selbst bestimmten Todes und eine Verhandlung über Illegalität oder Selbstbestimmungsrecht wurde in Gang gebracht. Ein neues Gesetz des Bundestages stellt geschäftsmäßige Sterbehilfe nun unter Strafe.
Es ist ein diffiziles Thema: der Tod. Ist er Privatsache oder kann er öffentlich verhandelt werden? Darf der Betroffene selbst entscheiden wann und wie er aus dem Leben scheidet oder nicht? Die deutsche Politik gibt darauf eine klare Antwort, indem sie kommerzielle Sterbehilfevereine verbietet.
Der neue Gesetzesentwurf
Vier sehr unterschiedliche Gesetzesentwürfe hat es gebraucht, bis eine relativ eindeutige Entscheidung gefällt werden konnte. Auch an dieser Tatsache zeigt sich erneut, wie schwierig die Verhandlung des Todes ist. Im Strafgesetzbuch ist nun verankert, dass geschäftsmäßige Sterbehilfe strafbar ist. Bislang war es Betroffenen möglich mithilfe von Sterbehilfevereinen ihrem Leben ein Ende zu setzen. Die Vereine besorgten dann die tödlichen Substanzen, die von dem Betroffenen eigenverantwortlich eingenommen wurden. Vor allem stellten sie allerdings Beistand für den Betroffenen dar.
Geschäftsmäßig
Hauptsächlich führte die Abgeordneten immer wieder ein Adjektiv an ihre Grenzen: geschäftsmäßig. Handelt ein Arzt bereits geschäftsmäßig, wenn er einem Betroffenen auf seinen eigenen Wunsch hin von seinen Leiden erlöst? Die Abgeordneten geben dahingehend allerdings Entwarnung. Solange es nicht zur wiederholten Beihilfe zum Suizid komme, sei kein Arzt gefährdet sich strafbar zu machen. Doch wann beginnt eine Wiederholung? Bereits nach dem zweiten Fall? Dieses Feld bleibt noch immer eine Grauzone und müsste durch eine Gesetzeserweiterung geregelt werden. Dass nun allerdings die Gefahr einer Untersuchung gegen den Arzt eingeleitet wird, damit ist zu rechnen und könnte bei vielen Medizinern zur Abschreckung führen. Welche Auswirkungen das neue Gesetz wirklich haben wird, kann nur die Zukunft zeigen. Es scheint als sei die Grauzone Sterbehilfe noch nicht gänzlich ins Licht gerückt.
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