Sterbehilfe – Mord oder humanes Handeln? Eine Problemlage

Sterbehilfe - Mord oder humanes Handeln? Eine Problemlage

Mord oder humanes Handeln? Sterbehilfe ist in Deutschland umstritten. Während einige Menschen das Vorantreiben des Sterbevorgangs befürworten, lehnen Gegner die Sterbehilfe strikt ab. Beide Seiten haben trifftige Gründe für ihre Meinung. Die Parteien argumentieren teilweise losgelöst von der Situation, in der sich Betroffene befinden und für einige Menschen ist es vorallem eine ethische Frage. Tatsächlich finden sich in Deutschland allerdings nicht nur Meinungen zweier Lager wieder, sondern eine Vielfalt von Abstufungen, die sich zum Großteil durch moralische Auffassungen konstituieren.

Was ist die Sterbehilfe und welche Grundkonflikte gibt es?

Sterbehilfe bezeichnet jede Handlung, die dazu führt, dass ein erkrankter Mensch die Lebensfunktionen einstellt. Der Tod kann in diesem Zusammenhang auf verschiedene Arten herbeigeführt werden. Der Sterbehelfer kann aktiv agieren und den Sterbeprozess durch eine Handlung einleiten. Er kann aber auch passiv auftreten und schlichtweg Handlungen unterlassen, die zum Erhalt des Lebens beitragen. Eine dritte Variante bezieht sich auf die Vorbereitung der Selbsttötung, sodass der Betroffene selbst tätig wird. Obwohl sich die Sterbehilfe auf physisch Kranke bezieht, wird sie auch in Bezug zu Behinderten, Wachkomapatienten oder Menschen mit Locked-In-Syndrom diskutiert.

Obwohl viele Länder die Sterbehilfe in unterschiedlicher Form zulassen, konnte in Deutschland bisher noch keine grundlegende Regelung gefunden werden. Bereits seit Jahren ist die Sterbehilfe in der öffentlichen Diskussion, ohne dass ein Konsens gefunden werden konnte. Vor allem unterschiedliche Blickwinkel sorgen dafür, dass eine Einigung wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren nicht gefunden werden kann. Christlich orientierte Menschen gehen eher davon aus, dass Sterbehilfe – in welcher Form auch immer – gegen die christlichen Grundwerte verstößt.

Das Leben eines Menschen auszulöschen oder sein eigenes Leben zu beenden, sei eine Sünde, die dem Willen Gottes widerspricht. Juristen haben in der Vergangenheit ebenfalls Vorschläge unterbreitet, die in bestimmten Fällen als Sterbehilfe ausgelegt werden können. Beispielsweise gab es im Jahr 2006 den Vorschlag, dass lebenserhaltende Maßnahmen bereits eingestellt werden können, wenn der Sterbeprozess noch nicht eingesetzt hat, wohl aber keine Verbesserung erreicht werden könnte. Der Bundesgerichtshof stärkte in der Vergangenheit die Rechte der Patienten und stellte klar, dass ein Abbruch der Behandlung durchaus auch erlaubt sei, wenn dies der ausdrückliche Wille des Patienten ist.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass der Wille des Patienten nicht immer klar erkennbar ist. Vor allem Ärzte befinden sich daher in einem Spannungsfeld. Sie müssen entscheiden, ob eine Behandlung abgebrochen wird oder nicht. Egal wie die Ärzte entscheiden – das Spannungsfeld bleibt, denn auch die Sichtweise der Angehörigen ist in diesem Fall wichtig.

Aus psychologischer Perspektive

Auch aus psychologischer Sicht ist nicht eindeutig festgelegt, ob Sterbehilfe in jedem Fall auch das ist, was man gemeinhin unter dem Begriff Hilfe versteht. Schließlich gibt es zahlreiche Erkrankungen, die durchaus starke Schmerzen verursachen. Viele Patienten möchten in diesem Fall sterben, da sie die Qualen nicht mehr aushalten. Depressionen können ebenfalls ein Grund sein, der dann zum Wunsch führt, das Leben zu beenden. Hierbei handelt es sich allerdings um eine psychische Erkrankung und nicht um ein lebensbedrohliches körperliches Leiden.

All diese Fakten führen schließlich zur Frage, wann die Sterbehilfe überhaupt legalisiert werden kann. Die Palliativmedizin ist heute in der Lage, den Patienten selbst stärkste Schmerzen zu nehmen. Nur wenige Personen können nicht behandelt werden. Sind unerträgliche Schmerzen dann noch eine Begründung, um Sterbehilfe zu genehmigen? Eine Frage, die nicht eindeutig zu beantworten ist, denn schließlich hat jedes Medikament Nebenwirkungen, die teilweise gewaltig sein können. Treten diese Nebenwirkungen auf, ist dann Sterbehilfe erlaubt?

Zugleich besteht auch die Problematik, dass geregelt werden muss, wer die Sterbehilfe überhaupt durchführen darf. Derzeit stehen vor allem schweizer Sterbehilfe-Organisationen im Verdacht, wirtschaftliche Interessen in den Vordergrund zu stellen. Der Vorwurf: Die Organisationen überprüften den Sterbewunsch nicht, sondern verhelfen dem Patienten zum Freibrief für das vorzeitige Lebensende. Ob dies tatsächlich in jener Weise unterstrichen werden kann, sei dahingestellt. Schließlich wurden in der Schweiz strenge Auflagen eingeführt, die regeln, wann Sterbehilfe überhaupt erlaubt ist.

Gerade bei Angehörigen könnten, so ein Einwand der Gegner, finanzielle Interessen im Vordergrund stehen. Dies sei vor allem dann der Fall, wenn ein großes Vermögen vererbt wird. Auch hohe Kosten, die bei Pflegefällen verursacht werden, könnten den Ausschlag für die Entscheidung geben, wie vielfach betont wird. Ob dies allerdings den Realitäten entspricht, ist weitgehend ungeklärt. Faktisch dürfte der Prozentsatz jener Angehörigen, die aus finanziellen Interessen handeln, eher gering sein.

Was bleibt ist die persönliche Sicht

Die Sterbehilfe wird auch in der Zukunft noch viele Fragen aufwerfen. Wahrscheinlich wird die Diskussion auch in einigen Jahren noch fortgeführt werden. Gerade die Vielzahl der Probleme bei der Definition, wann die Sterbehilfe erlaubt ist und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, kann zu einer endlosen Diskussion führen. Es bleibt am Ende nur eine persönliche Meinung, die auf subjektiven Kriterien beruht, denn objektiv wird sich die Frage nicht abschließend beantworten lassen.

 

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