Keime in Lebensmitteln – Wie man sich schützen kann

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Keime in Lebensmitteln – Wie man sich schützen kann

Es ist kein völlig seltener, jedoch immer ein unbeliebter Anblick: verdorbene Lebensmittel. Selbst wenn Dinge im Kühlschrank gelagert werden, bedeutet das keinen dauerhaften Schutz vor Verfall. Denn es gibt kaum Bedingungen der Produktion, der Lagerung und des Gebrauchs, die für Keimfreiheit sorgen. Zum Teil machen gerade bestimmte Bakterien oder Schimmelkulturen das Lebensmittel erst zu dem, was es ist. Das ist etwa bei diversen Milchprodukten der Fall. Eine Küche ist also nie ein steriler Raum. Doch es gibt Möglichkeiten, der Bildung schädlicher Keime vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken.

Auf den Internet-Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz stellt Dr. Hermann Schreiner vom Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sieben Regeln für Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln auf. Die erste davon betrifft den Erwerb und Transport von Nahrungsmitteln. Bei verpackten Produkten sollte man unbedingt auf die angegebenen Verfallsdaten und sichere Verpackungen achten. Dabei sollte man prüfen, ob das Produkts vielleicht beschädigt ist oder sonstige Mängel vorliegen.

Joghurt-Becher zum Beispiel werden oft unsanft behandelt, wodurch sich die Deckel lösen oder einreißen können. Alle Tiefkühlartikel und verderblichen Frischwaren sollten erst am Ende des Einkaufs in den Korb gelegt werden. Für sie empfiehlt sich in jedem Fall der Transport in einer Kühltasche.

In der Küche selbst, so Regel Nummer 2, immer auf Hygiene achten. Oberflächen, Werkzeuge, Platten, Teller und Schneidebretter stets gut mit Spülmitteln und heißem Wasser säubern. Natürlich darf man dabei auch nicht vergessen, die Hände immer gründlich zu waschen. Geschirrtücher lieber häufig wechseln oder auf den Gebrauch von Papier umstellen.

Drittens sollten leicht verderbliche Frischwaren wie Fisch, Fleisch, Geflügel roh nicht mit anderen Lebensmitteln, z.B. Salaten, direkt in Berührung kommen. Außerdem weist die vierte Regel für den Umgang mit Lebensmitteln darauf hin, dass diese unbedingt vorm Verzehr ausreichend erhitzt werden müssen. „Ausreichend“ bedeutet für mindestens 10 Minuten bei einer Temperatur von wenigstens 70° bis 80°C. Werden diese Lebensmittel nicht direkt nach dem Einkauf verarbeitet, müssen sie gekühlt oder sogar tiefgefroren gelagert werden. Das ist der fünfte Tipp.

Tartar oder Sushi werden jedoch roh genossen, hier sollte der Verbraucher besonders aufmerksam sein. Diese Lebensmittel sollten nach dem Kauf nicht lange gelagert werden und am besten noch am gleichen Tag verzehrt werden.

Die sechste Regel bezieht sich auf den Umgang mit Obst und Gemüse. Hier können Rückstände der Erde, in der die Früchte gewachsen sind, zum Nährboden für Keime werden. Gutes Waschen ist daher angesagt, lieber mehrmals und mit einer Temperatur, die über der Temperatur der Frucht liegt. Werden Obst und Gemüse geschält, wird damit die möglicherweise von Keimen befallene Oberfläche entfernt. Allerdings sollte nicht immer geschält werden, weil die meisten Vitamine direkt unter der Schale liegen.

Die letzte Regel des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln betrifft die Form der Lagerung. Sie sollte immer in fest verschließbaren Behältnissen oder in anderer Form geschehen, die Insekten und andere Tiere (auch Haustiere) von den Waren fernhält.

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