Voyeurismus, die Lust an der Beobachtung

Voyeurismus, die Lust an der Beobachtung

Wer voyeuristisch veranlagt ist, zieht seine Erregung aus der Beobachtung. Der Begriff des Voyeurismus stammt vom französischen “voir” = “sehen”, “le voyeur” = “der Seher”. Meist sind es Männer, die eine Frau heimlich beobachten. Es erregt sie, wenn sie beim Auskleiden oder gar bei sexuellen Handlungen als Beobachter fungieren können. Meist befriedigt sich der Voyeur dabei unmittelbar beim Beobachten oder in Erinnerung an das Gesehene selbst.

Wichtig für den Voyeur ist, dass die Frau ihn währendessen nicht bemerkt. Dies ist typisch für eine Paraphilie, denn auch in der Fantasie taucht dieses Muster immer wieder auf. Streng genommen handelt es sich beim Voyeurismus nicht um eine Straftat, dennoch verletzt der Beobachter die Persönlichkeitsrechte seiner Opfer.

Definition

Im Bereich der Sexualität geht es oft um Sehen und gesehen werden. In der Regel geben beide Partner ihre Zustimmung dazu. Wird allerdings jemand ohne sein Einverständnis in sexueller Absicht beobachtet, so spricht man von Voyeurismus. Dem Voyeur geht es um den Nervenkitzel, denn die Gefahr ertappt zu werden, besteht zu jeder Zeit. Das Betrachten der Geschlechtsorgane einer fremden Person erzeugt die sexuelle Erregung beim Voyeur. Gleichzeit steigert sich diese Erregung durch den Reiz der Heimlichkeit. Meist bringt sich der Voyeur durch Masturbation zum Orgasmus. Ersatzweise erfolgt dies kurz nach dem Spannen. Für den Spanner bedeutet oft schon die Suche nach einer passenden Gelegenheit eine Steigerung seiner Lust. Viele Voyeure suchen gezielt Orte auf, an denen sich die Menschen ungeniert nackt zeigen, wie etwa Saunen oder FKK-Strände. Viele beobachten ihre ahnungslosen Opfer auch durch das eigene Fenster.

Rechtliche Aspekte des Voyeurismus

Grundsätzlich hat jeder Mensch ein Recht auf Privatsphäre. Es ist verständlich, dass die Meisten einen Voyeur als Belästigung empfinden und sich das nicht gefallen lassen wollen. In Deutschland ist Voyeurismus unter bestimmten Umständen strafbar. Im Paragraf 201a StGB ist dies genauer definiert. Dieser besagt, dass unbefugte Aufnahmen von einer Person, “die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet” nicht erlaubt sind. Kommt es zu einer Anzeige, so muss der Täter mit einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen.

Es ist erstaunlich, welche Fantasie ein Voyeur aufwendet, um das Objekt seiner Begierde ungestört beobachten zu können. So werden Sichtschutzmaßnahmen unterlaufen, oder sie tarnen sich, um unerkannt zu bleiben. Dank moderner Webcams gelangen die Spanner oft sehr leicht an das geeignete Bildmaterial. Diese Kameras lassen sich versteckt installieren und ermöglichen Einblicke in die Privatsphäre, die vor wenigen Jahren noch undenkbar gewesen wären.

Ist Voyeurismus eine Krankheit?

Fachleute halten Voyeurismus nicht unbedingt für eine Krankheit. Für viele Betroffene ist ihr Voyeurismus das einzige sexuelle Auslassventil. In der Regel hält sich der Drang zum Beobachten auch in Grenzen und beschränkt sich auf einen flüchtigen Blick. Echte Spanner sind meist ganz harmlos und werden nur selten zudringlich oder gar handgreiflich. Extensiver Voyeurismus gilt jedoch als Persönlichkeitsstörung und als Störung der Sexualpräferenz. Sie wird als wiederkehrender oder anhaltender Drang, andere Menschen bei sexuellen Aktivitäten oder intimen Tätigkeiten, ohne ihr Wissen zu beobachten. Laut WHO gilt dies zwar nicht unbedingt als Krankheit, jedoch als Gesundheitsproblem.

 

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