Die Anti-Stress-Verordnung der Bundesregierung

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Die Anti-Stress-Verordnung der Bundesregierung

Stress ist ein ständiger Begleiter. Ob im Berufsleben oder auch im Privaten: es gibt immer wieder Situationen, die den Menschen stressen und an seinen Energiereserven zehren. Es gibt natürlich auch den vielfach propagierten positiven Stress, durch den wir lernen produktiver und kreativer zu sein. Doch oftmals bemerken wir viel eher jenen Stress, der uns unter Druck setzt. Da Stress vor allen Dingen im Beruflichen thematisiert wird und somit in den Bereich der Arbeitspolitik fällt, hat Andrea Nahles nun eine Anti-Stress-Verordnung für 2015 versprochen.

Wer kennt das nicht? Überstunden wenn ein wichtiges Projekt abgearbeitet werden muss. Dann trudeln auch mal Emails nach Feierabend noch ein, die aber schnellstmöglich bearbeiten werden müssen. Der Kunde ist ja schließlich König. Diese ständige Erreichbarkeit führt so manchen in den Wahnsinn und bewiesenermaßen zu Stress.

Aus diesem Grund soll 2015 eine Richtlinie erarbeitet werden, anhand derer Arbeitgeber sich orientieren können, um ihren Mitarbeitern möglichst wenig Stress zu zumuten – während der Arbeitszeit und auch im Feierabend, der mehr denn je von der Arbeit beeinträchtigt ist. Wie schwierig die Anfertigung einer allgemein gültigen Richtlinie ist, zeigt sich auch daran, dass für jeden Menschen Stress und auch Belastung anders definiert werden.

Was ist Stress?

Der Begriff Stress beschreibt einen belastenden Zustand, der durch äußere Reize entsteht. Dabei ist zunächst egal, ob diese äußeren Reize aus privaten Beziehungen oder der Arbeit herrühren. Die Reaktion kann physischer und psychischer Natur sein. Evolutionär reagieren wir mit Flucht oder Angriff. Dabei erhöht sich bekanntermaßen der Puls, die Atmung wird zusätzlich aktiviert und das Immunsystem leicht runtergefahren.

Wichtig ist bei jeder Stressform, dass sie erst dann schädlich wird, wenn sie keinen Ausgleich, keine Entspannung zum Gegenpol hat. Stress sei, laut einigen Arbeitspsychologen, aus diesem Grund also keine Manager-Krankheit, sondern vielmehr seien alle jene davon betroffen, die während der Stressphasen das Gefühl haben die Kontrolle zu verlieren. Positives Meistern von Stress geht in Zufriedenheit über. Negativer Stress schwächt den Körper und die Psyche.

Die Anti-Stress-Verordnung

Wie genau soll aber eine Anti-Stress-Verordnung aussehen, wenn jeder Mensch Stress und dessen Auswirkung, nämlich die Belastung, individuell erlebt? Das ist genau das Problem vor dem die Arbeitsministerin Andrea Nahles steht. Eigentlich ist die Prämisse bereits jetzt in jedem Unternehmen, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vor einem Burn-Out schützen sollen. Dafür stellen nicht nur große Firman sogenannte „Feel-good-Manager“ ein. Und doch gibt es nach wie vor zahlreiche überlastete Mitarbeiter. Ein stressfreies Leben gibt es nicht, denn wir brauchen Stress, um unsere Leistungsfähigkeit anzukurbeln und von den positiven Ergebnissen zu zehren. Zudem lässt er sich einfach nicht vermeiden.

Durch Ausdauersport, ausreichend Schlaf und gesundes Essen können wir dem Stress in unserem Leben entgegenwirken. Manchmal reichen diese Maßnahmen allerdings nicht aus, sodass wir uns Hilfe holen müssen. Arbeitspsychologen empfehlen ebenso eine Umdeutung der belastenden Situation. Hat der Betroffene beispielsweise Angst vor einem Mitarbeitergespräch, solle er in Gedanken versuchen diese Angst umzudeuten. Letztlich verursacht unsere Einstellung zur Arbeit nämlich den Stress und nicht die Arbeit selbst. Damit soll nicht gemeint sein, dass die Arbeitswelt sich nicht in einem Wandel befindet. Das tut sie sicherlich und die Anforderungen werden immer höher. Aber sehen Sie es doch mal so: sie können auf der Arbeit besser als sonst wo beweisen, was Sie drauf haben!

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