Wie schwierig ist Weihnachten für Scheidungskinder?

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Wie schwierig ist Weihnachten für Scheidungskinder?

Sonderfall Scheidungskind

Oftmals ist es nicht möglich, dass Scheidungskinder beide Elternteile täglich sehen. Der Kontakt minimiert sich dadurch. Hinzu kommt, dass viele Eltern eine ablehnende Haltung gegenüber dem ehemaligen Lebensgefährten einnehmen. Rachegefühle werden ausgelebt und in Gegenwart des Kindes offen artikuliert. Oftmals ist das Wohl des Kindes nur vordergründig vorhanden und die Heranwachsenen werden zum Werkzeug des Trennungskrieges.

Ist seit der Trennung nur eine kurze Zeit vergangen, geben sich die Kleinen oftmals die Schuld für die Trennung. Zugleich haben sie Sehnsucht nach dem anderen Elternteil. Die heile Welt scheint zerbrochen zu sein. An Weihnachten – mit seinem besonderen Charakter – kann dies ganz deutlich werden und das Problem rückt noch mehr in den Fokus des Kindes. Viele Eltern gehen zudem dazu über, genau dieses Fest zu nutzen, um das Kind auf für die eigene Position einzunehmen. Jedes Elternteil will das Kind sehen, so dass das Kind keine ruhige Weihnachtszeit verbringt, sondern durchgereicht wird.

Die Belastungen vergrößern sich dadurch. Und gerade wenn neue Lebenspartner vorhanden sind, steigt die Angst des Kindes. Es hat den Elternteil nicht für sich und muss ihn mit einer unter Umständen fremden Person teilen. Das Kind kann sich als Fremdkörper fühlen. Belastungen, die auch im Erwachsenenalter nachwirken können.

Belastungen minimieren und Absprachen treffen

Erwachsene sollten immer versuchen, die Belastungen für das Kind zu minimieren. Die Planung sollte daher bereits sehr frühzeitig und vor allem ruhig erfolgen. Die beste Zeit für eine Regelung ist die Trennung selbst, wie von Pädagogen und Fachpersonen immer wieder betont wird. Die Wunden der Trennung sind bei den Erwachsenen noch nicht verheilt. Meistens versuchen sich die Partner im Guten zu trennen, wodurch Absprachen noch möglich sind. Im Scheidungsverfahren treten dann die ersten Probleme auf und jeder fühlt sich ungerecht behandelt. Daher ist zu erwarten, dass ab diesem Zeitpunkt keine Einigung mehr möglich ist.

Abwechselnde Besuche

Ideal ist, wenn die Eltern sich nicht im Streit trennen. In einigen Fällen ist es möglich, dass die Bescherung zusammen verbracht wird. Dies ist für das Kind ein Idealfall, der allerdings nur sehr selten realisiert werden kann. Damit die Feiertage nicht zu stressig werden, sollte aber auf jeden Fall von einem „Herumreichen” abgesehen werden. Eine Möglichkeit ist, wenn das Kind die Festtage abwechselnd bei den Eltern verbringt. In einem Jahr ist es dann bei der Mutter, im nächsten Jahr beim Vater.

Auch ein ruhiger Wechsel während der Festtage ist möglich. Am ersten Festtag ist das Kind dann beispielsweise bei der Mutter, am zweiten Tag beim Vater. Dabei sollte allerdings auf umfangreiche Besuche bei Verwandten verzichtet werden. Das Kind soll die besinnliche Zeit schließlich genießen können.

Wohnen die Eltern sehr weit auseinander, ist diese Möglichkeit allerdings auszuschließen. Hier sollte immer auf die Regelung zurückgegriffen werden, dass die Festtage jährlich abwechselnd bei den Elternteilen verbracht werden. Ein kurzer Anruf zu den Festtagen ist allerdings auch hier sehr wichtig. Auch ein Geschenk kann dann pünktlich zur Bescherung geschickt werden, so dass das Kind merkt, dass der Elternteil in Gedanken bei ihm ist.

Von professionellen Beratungen und Gerichtsentscheidungen

Können sich die Eltern nicht einigen und es kommt zu ausgeprägten Differenzen, dann sollte eine professionelle Beratung aufgesucht werden. Neutralität ist wichtig, da ein Elternteil durch eine parteiische Beratung benachteiligt werden könnte. Beide Elternteile sollten auch bereit sein, diese Beratung aufzusuchen. Oftmals sitzen die Wunden auch bei den Eltern tief, so dass eine Einigung nur schwer möglich ist. Diese sind nicht immer bewusst, sondern vielmehr unbewusst als Konfliktherde vorhanden. Ist keine Einigung möglich und das Elternteil, bei dem das Kind lebt, blockiert die Besuche, dann kann nur noch eine gerichtliche Entscheidung helfen. Dies ist allerdings immer die schlechteste Alternative, so dass dies nur als letzter Ausweg gesehen werden kann. Rechtsstreitigkeiten führen immer dazu, dass der Druck auf die Kinder verstärkt wird. Kinder können sich hier nur schlecht wehren und die psychische Belastung steigt immens. Die Entscheidung des Gerichts kann allerdings mangels Zeit meistens ohnehin nicht abgewartet werden. Grundsätzlich sieht die Rechtsprechung als Richtlinie allerdings vor, dass der erste Feiertag beim Betreuenden verbracht wird und der zweite Feiertag beim weiteren Elternteil.

Das Geschenk als Waffe

Häufig werden auch die Geschenke selbst zu einer Waffe gegen das andere Elternteil instrumentalisiert. Daher werden große Geschenke gekauft und jeder versucht, die andere Person zu übertreffen. Hier kann nur eine genaue Absprache helfen. Auch im späteren Leben des Kindes kann eine solche Absprache sinnvoll sein. Die Kinder erkennen die Absichten der Eltern sehr schnell. Einige Schützlinge gehen spätestens in der Pubertät daher dazu über, dieses Verhalten zum eigenen Vorteil zu nutzen und die Eltern gegeneinander auszuspielen. Daher ist eine Absprache wichtig. Die Wut auf den Ex-Partner darf niemals im Vordergrund stehen. Die Kinder sind häufig traurig über die Abwesenheit von Mutter oder Vater. Beschimpfungen des Ex-Partners sollten daher ein Tabu sein. Vielmehr gilt es dem Kind zu vermitteln, dass der andere Elternteil an den Nachwuchs denkt und sich bestimmt freut, ihn bald wieder zusehen.

Nur wenige Grundregeln, die einfach einzuhalten sind

All diese Grundsätze lassen sich in wenige einfache Regeln zusammenfassen. An erster Stelle steht, dass das Kind immer im Mittelpunkt steht. Die Eltern sind eigentlich nur die Nebendarsteller, was oftmals vergessen wird. Eine weitere Regel besagt, dass das Kind keine Waffe ist, um dem anderen Elternteil zu schaden. Es wird auch im weiteren Leben beide Eltern brauchen und ist daher immer das Bindeglied zwischen zwei Menschen. Dies ist unabhängig von den Gründen, die zu Trennung führten. Die dritte Regel ist in gleicher Weise wichtig: Dem Nachwuchs muss es möglich sein ruhige und schöne Festtage verbringen zu können. Und auch wenn es “nur” in Gedanken ist: Es sollte erfahren, dass beide Eltern auch an diesem Tag bei ihm sind.

 

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