Der Fall Edathy – Wann fängt Pornografie an?

Der Fall Edathy – Wann fängt Pornografie an?

Der Fall des SPD-Politikers Sebastian Edathy erschütterte in den letzten Wochen die Öffentlichkeit. Laut Staatsanwaltschaft hatte sich Edathy zwischen 2005 und 2010 insgesamt 31 Videos und Fotos von nackten Jungen zwischen neun und vierzehn Jahren bei einem kanadischen Unternehmen bestellt. Seine Anwälte und er selbst sind der Meinung, dass es völlig legal gewesen sei, da die Bilder die Jungs nicht in eindeutigen Posen zeigten.

Die Staatsanwaltschaft sagt dazu, dass die Fotos Jungs zeigen, die “toben und spielen, in natürlichen Posen sitzen und sich darstellen. Alles jedoch in Bezug zu den Genitalien.” Die Staatsanwaltschaft sieht die Fotos also im Grenzbereich zur Kinderpornografie. Jetzt wird darüber diskutiert, wo Kinderpornografie beginnt.

Was genau gilt als Kinderpornografie?

In den letzten zwanzig Jahren wurde die Strafbarkeit kontinuierlich weiter verschärft. 1993 wurde innerhalb der allgemeinen Pornografie-Vorschriften eine Sonderregelung geschaffen, 1998 wurden die Strafen erhöht und seit 2003 gibt es einen eigenen Paragrafen, der die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz “kinderpornografischer Schriften” unter Strafe stellt. Im Jahr 2008 wurde der Paragraf noch einmal erweitert und die Strafbarkeit wurde auf sexuelle Handlungen “von, an oder vor Kindern” ausgedehnt (§ 184b Strafgesetzbuch). Juristisch gesehen bedeutet “Kinder” Personen unter 14 Jahren.

Ist also jedes Foto von nackten Kindern Pornografie?

Nein, so ist es nicht – nicht jedes Urlaubsbild vom FKK-Urlaub ist pornografisch. § 184b StGB sieht vor, dass pornographische Schriften sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben müssen (Kategorie 1). Allerdings reicht auch das sogenannte „Posing“. Dabei nehmen fotografierte Kinder ohne Berührung des eigenen Körpers aktiv unnatürliche Körperhaltungen ein, die die Genitalien oder das Gesäß betonen (Kategorie 2). Das deutsche Gesetz macht also einen deutlichen Unterschied zwischen Aufnahmen beiläufiger Nacktheit und Bildern, auf denen Kinder lasziv posieren oder untereinander sexuelle Handlungen vornehmen, also etwa Aufnahmen von „Doktorspielen“. Strafbar ist nur der Vertrieb und Besitz von Foto- und Filmmaterial, auf denen Kinder „aktiv“ sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Genitalien im Zentrum des Bildes stehen.

Pädophilie

Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus M. Beier, Leiter des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin an der Berliner Charité erklärt, dass Pädophilie eine „sexuelle Präferenz“ sei, die sich in der Jugend entwickle und später kaum mehr verändere. Wen kindliche Körper sexuell ansprechen, der dürfe seine Neigung aber höchstens in der Fantasie ausleben, keinesfalls an Minderjährige herantragen. Kinder müssten unbedingt vor sexuellen Übergriffen geschützt werden.

Wer sich Bildmaterial von nackten Kindern besorgt, tut das meist aus erotischem Interesse und wegen pädophiler Neigungen. Diese Form der Sexualität ist gesellschaftlich geächtet. Pädophilie wird schnell mit Kinderschändern in einen Topf geworfen. Sexualmediziner und –therapeuten warnen jedoch vor dieser pauschalen Verurteilung.

Was sagt der Kinderschutzbund dazu?

Es sei allerdings ein schwerer Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn Fotos von nackten Kindern vermarktet oder gekauft würden, da diese nicht nach ihrem Einverständnis gefragt würden, sagte Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers dem “Kölner Stadt-Anzeiger”: “Das überschreitet eine Grenze.” Der Deutsche Kinderschutzbund unternimmt daher jetzt einen Vorstoß, dies zu ändern und den Kauf, Verkauf oder Tausch jeglicher Kindernacktheit gesetzlich zu verbieten.

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