Zwangseinweisung in psychatrische Kliniken – der Fall Gustl Mollath

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Zwangseinweisung in psychatrische Kliniken- der Fall Gustl Mollath

Inzwischen kennt ihn jeder. Gustl Mollath ist seit einigen Wochen ein großes Thema in den verschieden Medien. Eigentlich wollte er die Geldwäsche seiner Frau zur Anklage bringen und landete selbst aufgrund unhaltbarer Aussagen selbiger und einem Gutachter, der nie ein persönliches Gespräch mit ihm suchte, sowie fragwürdigen Urteilen für mehr als 7 Jahre in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Nun fragen sich viele Menschen, die den Fall verfolgen, ob es wirklich so schnell zu einer Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik kommen kann?

Psychiatrische Gutachten entscheiden über die Verwahrung

Oftmals werden Menschen fremd eingewiesen, wenn sie psychische Leiden haben und diese nicht eigenständig verorten können sowie behandeln lassen. Verwandte haben die Möglichkeit über ein Gericht einen Beschluss zu erwirken, der eine Einweisung in eine Klinik ermöglicht. Für Strafprozesse gelten in diesen Fällen andere Gesetze. Straftäter werden in eine Psychiatrie eingewiesen, wenn ein psychologisches Gutachten, das nach einer eingehenden Beobachtung und ausführlichen Gesprächen mit den Betroffenen durch einen Psychiater angefertigt wird, über die Schuldfähigkeit der Person entschieden hat.

Ist der Täter nicht voll schuldfähig, ist eine Unterbringung im Maßregelvollzug vorgesehen. Eine Unterbringung dort dauert im Durchschnitt 7 bis 8 Jahre. Das Gericht entscheidet sich ausschließlich für eine Freilassung, wenn ein positives Gutachten vorliegt, das dem Betroffenen eine „gute Legalprognose“ bescheinigt. Vor allem, wenn ein Gewaltverbrechen vorliegt, ist das Ausstellen einer solchen Prognose für die Ärzte ein Wagnis. Straftäter in einer psychiatrischen Klinik sind dort weit länger untergebracht, da für sie keine zeitlich begrenzte Strafe abbüßen.

Im Einzelfall jedoch ist die Verhältnismäßigkeit der Unterbringungsdauer in Frage zu stellen. Bleiben Menschen auch nach dem Abschluss des gerichtlich festgelegten Strafmaßes gefährlich und stellen sie auch weiterhin aufgrund ihres Dranges zu Gewaltverbrechen eine Gefahr für die Bevölkerung dar, wird eine Sicherungsverwahrung geprüft. Die klassischen Voraussetzungen für den Maßregelvollzug erfüllen diese Menschen nicht, da sie zuvor durch ein psychiatrisches Gutachten als schuldfähig eingestuft wurden.

Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen

Man kann keinen Menschen, der keine Straftat begangen hat zu einer psychologischen Behandlung zwingen. Jeder kann die Einwilligung zu einer Therapie verweigern. Ist man aufgrund seiner psychologischen Erkrankung nicht einwilligungsfähig, kann ein Gericht einen Betreuer festlegen, der den Betroffenen vertritt. Hier gilt das bundeseinheitliche Betreuungsrecht. Seit Januar dieses Jahres muss der Betreuer, der entgegen den Willen des Betroffenen handelt belegen, dass eine zeitlich begrenzte Behandlung dem Betroffenen einen deutlich erkennbaren Nutzen bringt. Auch hier wird ein psychiatrisches Gutachten benötigt – von einem Arzt, der die geplante Behandlung nicht durchführt.

Gustl Mollath wurde im Jahr 2006 Gemeingefährlichkeit zugeschrieben und gerichtlich angeodnet, dass er in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Die Begründung wurde in Bezug zu den Vorwürfen seiner Ehefrau über dessen Schwarzgeldverschiebung gesetzt. in interner Bericht der Hypo Vereinsbank aus dem Jahr 2003 stützt Teile der Vorwürfe Mollaths, weshalb der Fall erneut aufgerollt wurde. Der Fall Mollath verdeutlicht die Schwierigkeit der Fremdeinweisung zum Nutzen des Betroffenen. Erst durch intensive Gespräche, mehrfache Absicherung verschiedener Spezialisten kann eine gerechtfertigte Einweisung vorgenommen werden.

 

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