Beeinflussung der Psychotherapie: Krankenkassen üben Druck auf psychisch Kranke aus

Beeinflussung der Psychotherapie: Krankenkassen üben Druck auf psychisch Kranke aus

Die Kosten, die Krankenkassen durch psychische Erkrankungen und Störungen entstehen steigen weiter rapide an. Die Anzahl der Tage, die Beschäftigte aufgrund dessen am Arbeitsplatz fehlen, hat sich in den vergangen 15 Jahren mehr als verdoppelt. 2012 waren das pro Krankschreibung 46 Prozent. Das Robert-Koch-Institut stellte fest, dass 2011 ein Drittel der deutschen Bevölkerung unter Depressionen & Co. litt. Wer länger krankgeschrieben ist, hat Anspruch auf Krankengeld, eine Leistung der Krankenkassen, deren Höhe sich am zuletzt erhaltenen Gehalt orientiert. Die dadurch entstehenden Kosten sind immens und explodieren förmlich. Für den knallharten Kalkulator scheint das ganz natürlich, dass die Krankenkassen da einen Brems- und Sparkurs fahren wollen. Doch wie weit darf das gehen?

Wie wird Druck auf die Versicherten ausgeübt?

In den Medien ist beispielsweise zu lesen, dass den Erkrankten geraten wurde, sich doch verrenten zu lassen. Es wird von Hausbesuchen und Anrufen durch Sachbearbeiter der Krankenkassen gesprochen, die genaue Diagnosen hinterfragen und ob denn eine (so lange) Therapie wirklich vonnöten sei. Stationäre Behandlung würde übernommen, ambulante aber nicht. Leistungskürzung oder sogar Kündigung wird den Patienten angedroht. Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) berichtet von einem Anstieg dieser Maßnahmen und auch von den Reaktionen der Erkrankten. Häufig sind sie der Situation hilflos ausgesetzt. Der Druck steigt und unterstützt die Genesung nicht. Im Gegenteil! Häufig führt das zu einer Verschlimmerung oder einem Rückfall. “Die Forderungen der Krankenkassen deuten aber nicht nur darauf hin, dass sie Geld sparen wollen, sondern auch darauf, dass die Mitarbeiter nicht wissen, was eine psychische Erkrankung für die Betroffenen bedeutet und welche Behandlungsmöglichkeiten überhaupt sinnvoll sind”, sagt Diplom-Psychologin Barbara Lubisch, stellvertretende Landesvorsitzende des DPtV. Beim Thema Krankengeld gibt es die Regelung, dass die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt durchgängig bescheinigt werden muss. Geht der betroffene Patient einen Tag zu spät zum Arzt, fällt er aus der Krankengeld-Leistung. Ein Sprecher einer großen Krankenkasse meinte dazu: “Auch von psychisch kranken Versicherten wird erwartet, dass diese sich regelmäßig bei einem Arzt vorstellen und sich weitere Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig bescheinigen lassen”.

Was sagen die Krankenkassen dazu?

Die Krankenkassen wiederum ziehen sich auf ihr Recht und ihre Pflicht die Mitglieder beraten zu müssen zurück. “Es ist die Aufgabe der Krankenkassen, gerade langfristig oder chronisch Erkrankten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Es ist ein schwieriger Balanceakt, einerseits aktiv auf kranke Menschen zuzugehen, um ihnen Hilfe anbieten zu können, ihnen aber andererseits keinesfalls das Gefühl zu geben, dass sie bedrängt würden. Wenn Kassenmitarbeitern dieser Balanceakt in Einzelfällen nicht gelingt, dann bedauern wir dies”, sagt ein Sprecher vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen.

Seit kurzem übernehmen auch externe Berater für Krankenkassen die Betreuung psychisch Kranker, was Ärzte und Psychotherapeuten nicht nur aus Datenschutzgründen als sehr schwierig erachten.

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