Die Auswirkungen einer gesetzlich finanzierten Therapie

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Die Auswirkungen einer gesetzlich finanzierten Therapie

Jede psychische Erkrankung muss professionell in einer Therapie behandelt werden. Mittlerweile gilt diese Art von Erkrankung sogar als Berufskrankheit und ist dementsprechend anerkannt.

Man geht heute davon aus, dass etwa ein Zehntel aller Fehltage auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen war. Die häufigste psychische Erkrankung ist die Depression. Seit das Thema Depression und Burnout in aller Munde ist, stellen sich viele die Frage, welche Auswirkungen dies auf die Betriebe und die Versicherungen hat.

Therapie: Die ersten Schritte

In der Regel geht der Patient zu seinem Hausarzt. Denn nicht immer äußert sich eine psychische Erkrankung so, dass sie auch ein Laie als solche erkennt. Meist sind es körperliche Symptome, denn der Körper zeigt als erstes, wenn etwas mit der Psyche nicht stimmt. Der Hausarzt überweist den Betroffenen dann an einen Psychotherapeuten. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung und das zunächst ohne Antrag. Zumeist finden die ersten Sitzungen auf Probe statt. Das Verhältnis zwischen Therapeut und Patient ist sehr wichtig für den Erfolg der Behandlung. Daher muss man sich nicht sofort für einen Psychotherapeuten entscheiden. Nach dem ersten Gespräch werden, je nach Therapieverfahren, zunächst vier bis sieben Termine vereinbart. Die Therapiestunden finden in der Regel während der Arbeitszeit statt und werden wie gewöhnliche Arztbesuche behandelt.

Welche psychischen Störungen bezahlt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die ambulante Behandlung als Therapie psychischer Störungen. Dazu gehören Depressionen, Angststörungen oder Zwangserkrankungen. Aber auch Essstörungen, das Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom oder eine Borderline-Störung gehören zu den Leistungen der Krankenkassen. Neben den psychischen Folgen können sich diese Arten von Erkrankungen auch körperlich auswirken. Daher bezahlen die Kassen auch dann, wenn psychische Faktoren einen erheblichen Anteil an der Krankheit haben, wie etwa bei Krebs.

Neben den klassischen Bereichen der psychischen Störungen bezahlen die Krankenkassen auch die Behandlung von Suchtkrankheiten wie Drogen- oder Alkoholabhängigkeit. Allerdings gibt es hier eine Einschränkung. Der Patient muss zuvor erfolgreich entgiftet worden sein und anschließend abstinent bleiben.

Krankenkassen zahlen auch bei psychosomatischen Erkrankungen

In der Regel kommt die Krankenkasse auch für die psychosomatische Grundversorgung der Patienten auf. Dies trifft etwa dann zu, wenn zum Beispiel dauerhafter Stress zu entzündlichen Darmerkrankungen oder auch Bluthochdruck führt.

Wann die Kasse nicht zahlt

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nicht für Coachings, Erziehungs- oder Sexualberatungen. Auch wenn es um eine Paartherapie geht, übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht.

Zugelassene Verfahren

Neben der klassischen Psychotherapie wenden Therapeuten auch die Verhaltenstherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie an. Hat sich der Patient für den passenden Therapeuten entschieden, stellen beide zusammen den Antrag an die Krankenkasse. Zusätzlich muss der Patient zu seinem Hausarzt.

Auswirkungen auf die Betriebe

Zunächst einmal hat die Fehlzeit durch eine psychische Erkrankung keine Auswirkung auf den Betrieb. Jedoch zeigt die Statistik, dass Arbeitnehmer durch eine psychische Erkrankung längere Fehlzeiten aufweisen. Daher scheuen sich viele Betroffene immer noch, sich zu ihrer Erkrankung zu bekennen. Sie fürchten, und das offenbar nicht zu Unrecht, dass sich ihre Aufstiegschancen dadurch verschlechtern könnten. Seit jedoch immer mehr Arbeitnehmer aus psychischen Gründen krank werden, findet langsam aber sicher ein Umdenken statt. Schritt für Schritt erkennen das auch die Betriebe und sorgen sich nicht mehr nur allein um das körperliche Wohl ihres Personals.

 

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