Operationen an intersexuellen Kindern

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Operationen an intersexuellen Kindern

Seit November 2013 kann man das Geschlecht des Kindes beim Eintrag in das Geburtenregister unbestimmt lassen. Das kann dann wichtig sein, wenn es nicht genau der Klassifizierung männlich oder weiblich zuzuordnen ist. In den Kinderpass oder den Personalausweis wird dann bei Geschlecht ein X eingetragen. Aber für die Eltern beginnt das Problem schon beim Namen, der für die Behörden festzulegen ist.

Was ist Intersexualität? 

Normalerweise ist das Geschlecht eines Kindes nach der Geburt eindeutig zuzuordnen: weiblich oder männlich. Manchmal ist das aber nicht ganz so eindeutig. In diesem Fall spricht man von Intersexualität oder Störungen der Geschlechtsentwicklung, auch “Disorders of Sex Differentiation” (DSD) genannt. Es zählen dazu mehr als hundert verschiedene Störungsbilder. Die Ursachen dafür sind mannigfaltig und oft schwer zu eruieren. Medizinisch wird von Intersexualität gesprochen, wenn ein Mensch anatomisch, genetisch oder hormonell weder eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuzuordnen ist.

Und es ist nicht so selten, wie man glauben könnte: In Deutschland leben geschätzt etwa 80.000 Intersexuelle. Sie werden oft auch als Zwitter oder Hermaphroditen bezeichnet. Im Sport ist das immer wieder ein bedeutsames Thema und so kann man alle paar Jahre von entsetzen Aufschreien und häufig auch von Disqualifizierung und Aberkennung des gewonnenen Titels lesen. Vor einigen Jahren bei der Olympiade in China ging der „Fall“ um die südafrikanische Athletin Caster Semenya durch die Weltpresse.

Wie wurde früher mit Intersexualität umgegangen?

Früher empfahlen Ärzte eine rasche Entscheidung für eines der beiden Geschlechter und eine frühzeitige Operation. Bis in die 80er Jahre war es üblich, dass intersexuelle Menschen im Kindes- und Jugendalter Operationen im Genitalbereich vornahmen, ohne ausreichend in diesen Entscheidungsprozess mit einbezogen zu werden. In den meisten Fällen wurden Intersexuelle zu Mädchen umoperiert. Eine Vaginalplastik wird in diesem Fall angelegt, also eine künstlich erzeugte Scheide, die am Zuheilen gehindert werden muss. Dies geschieht, indem immer wieder Fremdkörper eingeführt werden. Bougieren wird das genannt. Für die Betroffenen hatte das teilweise gravierende gesundheitliche und psychische Folgen.

In den letzten Jahren hat ein Umdenken eingesetzt. Lucie Veith, Vorsitzende des Bundesverband Intersexuelle Menschen, spricht davon, dass solche operativen Eingriffe vor dem 16. Lebensjahr verboten werden sollten. Die Operationen verstießen gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Zu diesem Schluss kommt auch der Ethikrat, der im Auftrag der der Bundesregierung eine Stellungnahme zur Intersexualität erarbeitete. Laut diesem sollten die Eltern nur dann entscheiden können, wenn das Kindeswohl ohne Operation massiv gefährdet wäre. Den Intersexuellen-Verbänden geht das nicht weit genug. Sie sind der Meinung, dass noch immer zu oft und zu schnell operiert wird und fordern ein generelles Verbot der Operationen bei Kindern.

Was ist seit November 2013 neu?

Wie oben erwähnt, kann neben weiblich und männlich jetzt auch X als Geschlecht im Geburtsregister gewählt werden. Michael Wunder, Leiter der Arbeitsgruppe Intersexualität im Ethikrat, nannte die Gesetzesänderung „halbherzig“. Der Ethikrat hatte vorgeschlagen, dass im Geburtenregister neben „männlich“ und „weiblich“ auch die Kategorie „anderes“ zur Verfügung steht. In Australien beispielsweise wird das so gehandhabt. „Eine Nichteintragung im Geburtsregister trifft die Sache nicht“, sagt Wunder. „Diese Menschen haben nicht kein Geschlecht, sondern es kommen vielgestaltige Geschlechter vor. Daher sage ich auch nicht „drittes Geschlecht“, es gibt ein viertes, fünftes und sechstes.“

 

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