‚Ich will den Tod‘ – Aktive Sterbehilfe für Kinder

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‚Ich will den Tod‘ - Aktive Sterbehilfe für Kinder

Als weltweit erstes Land hat das belgische Parlament im Februar 2014 einem Gesetzentwurf die aktive Sterbehilfe für Kinder und Jugendliche ohne Altersbegrenzung zugestimmt. Demnach müssen drei Ärzte und ein Psychologe beglaubigen, dass sich die Patienten ihrer Entscheidung bewusst sind. Das Kind selbst muss sich mündlich und schriftlich dazu äußern, ob das seinem Wusch entspricht. Auch die Eltern müssen dafür sein.

Wie sieht es in anderen Ländern aus?

In den Niederlanden müssen todkranke Jugendliche mindestens zwölf Jahre alt sein, um ihr Leben auf eigenen Wunsch mit einer tödlichen Medikamentendosis beenden zu dürfen. In Luxemburg ist dies mit Zustimmung der Eltern ab 16 Jahren möglich. In Belgien ist die aktive Sterbehilfe durch Ärzte seit elf Jahren legalisiert. Über 1.400 Menschen haben 2012 von dieser Möglichkeit Gebrauch genommen. In Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Österreich und Polen ist Sterbehilfe verboten und strafbar.

Wie war die Reaktion auf diese Entscheidung?

Es gibt sowohl Befürworter als auch Gegner. Die Aufregung ist groß. „Die Gefahr ist immer, dass Druck ausgeübt wird und der Wunsch zu sterben nicht vor allen Dingen aus den Betroffenen heraus kommt, sondern von der Umgebung oder Gesellschaft“, so Dr. med. Peter Liese, der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament. Anders als in Deutschland, wo es bereits 13 stationäre und 147 ambulante Kinderhospiz-Angebote gibt, kennt Belgien bislang keine Versorgung von todkranken Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen wie Kinderhospizen. Viele meinen, dass in Belgien zuerst dort investiert werden solle, um den Kindern ein schmerzarmes Sterben in einem Hospiz oder einer Palliativeinrichtung zu ermöglichen. Allerdings gibt es auch in Deutschland viel zu wenige Plätze – für 30.000 bis 80.000 lebensverkürzend erkrankte Kinder stehen nur acht Plätze zur Verfügung. Gut geschultes Personal und passende Medikamente gäbe es. Aber das Problem ist die Finanzierung.

Wie sind die Argumente?

„Das Hauptmotiv für aktive Sterbehilfe ist die Selbstbestimmung des Patienten“, erklärt Urban Wiesing, Professor für Ethik in der Medizin an der Universität Tübingen. „Zu dieser Selbstbestimmung sind jedoch kleine Kinder, wie etwa ein Vierjähriger, nicht in der Lage“. In Belgien rechnet man daher nur mit einer kleinen Zahl an Jugendlichen, fast Erwachsenen, die den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe haben werden. Ein weiteres Argument hat Professor Michael Ghins, Mitbegründer von Euthanasie STOP, formuliert: „Dieses Gesetz sollte anderen Ländern eine Warnung sein, die auch darüber nachdenken, Euthanasie zu legalisieren. Sobald der Weg einmal eingeschlagen wurde, ist es schwierig eine Ausweitung noch zu verhindern.“

 

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