Das Ende von pseudonymen Geburten
Geburtenstatistik
Die aktuelle Bundesfamilienministerin Kristina Schröder lieferte nun einen neuen Gesetzesentwurf zum Thema anonyme Geburten in Deutschen Krankenhäusern. Dem Otto-Normal-Verbraucher mag die Tragweite dieses Themas gar nicht so bewusst sein, doch haben zwischen den Jahren 1999 und 2010 in Deutschland tatsächlich über 650 Frauen sich geweigert, nach der Geburt ihres Kindes dem Krankenhauspersonal ihre Identität bekannt zu geben, so das Deutsche Jugendinstitut. Der Gesetzesentwurf soll nun pseudonyme Geburten verhindern.
Hintergründe
Damit eine Frau sich in der Notlage sieht, um eine anonyme und damit gesetzlich nicht korrekte Geburt durchzustehen, muss schon einiges passieren. Familiäre, religiöse oder finanzielle Hintergründe können hier unter vielen anderen Gründen eine Rolle spielen. Doch auch die fehlende Aufklärung solche Frauen kann zu dem Phänomen der anonymen Geburt führen.
Viele der Betroffenen wissen gar nicht, dass es noch andere Alternativen gibt. In den schlimmsten Fällen kann die Hilflosigkeit und Verzweiflung dieser Frauen nicht nur zu einer anonymen Geburt, sondern auch dazu führen, dass sie ihr Neugeborenes aussetzen oder töten. Dies tritt in Deutschland jährlich bis zu 35 Mal ein. Um die Problematik, die hinter diesen Tragödien steht, aufzulösen sollen nun die anonymen Beratungsangebote ausgeweitet werden. Der neue Gesetzesentwurf soll Licht ins Dunkel bringen.
Das neue Gesetz
Seit 2009 plädiert der Deutsche Ethikrat für das nun am 1. Mai 2013 in Kraft tretende Gesetz, welches Frauen in Notsituationen die Möglichkeit bietet, von nun an eine so genannte „vertrauliche Geburt“ in Anspruch zu nehmen. Hierbei hinterlegen die Frauen zwar ihre Identität, diese darf aber erst nach 16 Jahren und auch nur vom Kind selber erfragt werden.
Somit ist die Mutter geschützt und dem Kind steht trotzdem die Möglichkeit offen, später seine familiären Wurzeln zu ergründen. Schröder will mit diesem Gesetz die höchst riskanten Geburten solcher Frauen außerhalb medizinischer Einrichtungen unnötig machen. Außerdem erhofft sich die Ministerin einen positiven Effekt auf die Nachfrage bei den so genannten „Babyklappen“, welche sie mit dem neuen Gesetz überflüssig zu machen hofft.
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