Halal – Essen nach dem Koran

Halal - Essen nach dem Koran

Der Koran enthält für jeden gläubigen Muslimen strenge Richtlinien für das alltägliche Leben. Der aus dem Arabischen stammende Begriff haram umfasst alles, was laut Koran verboten, unverletzlich, heilig, geheiligt, verflucht oder fluchbeladen ist. Damit sind Dinge und Handlungen gemeint, die mit einem positiven oder negativen Tabu belegt sind. Dem Gegenüber steht der Begriff halal: Objekte und Handlungen sind den Gläubigen freigestellt, also ohne Tabu belegt. Das Begriffspaar haram/halal ist im muslimischen Glauben von höchster Bedeutung. Besonders beim Thema Ernährung spielt es eine große Rolle, welche Speisen und Getränke verboten oder erlaubt, das heißt halal sind.

Welches Essen ist tabu?

Der Koran ist für Muslime die wichtigste Quelle, um sich über erlaubtes und verbotenes Essen zu informieren. Dort steht unter anderem: „Krepiertes, Blut, Schweinefleisch und das, was einem anderen als Allah geopfert wurde.“ Streng tabu ist aber nicht nur Schweinefleisch, sondern auch alle anderen Bestandteile des Tiers, wie Fett oder Gelantine. Da das Schwein als Allesfresser auch Abfälle und Kot frisst, gilt es aus islamischer Sicht als unrein. Verboten ist außerdem der Verzehr von Hunden, Raubvögeln, Wildschweinen und Reptilien.

Auch Pferde und Esel sind als Lastentiere als Nahrungsmittel ausgeschlossen. Muslime dürfen nur Fleisch von geschlachteten Tieren verzehren. Aber auch hier gelten genaue Schlachtvorschriften: Das Tier muss im Namen Allahs mit Blick auf Mekka geschächtet werden. Speiseröhre, Luftröhre und Halsschlagader des Tieres werden gleichzeitig mit einem scharfen Schlachtinstrument und mit einem schnellen Schnitt durchtrennt. Zum Zeitpunkt der Schlachtung muss das Tier noch leben, damit das Blut schnell und möglichst vollständig aus dem Kadaver austritt, da Blut laut Koran ja ebenfalls verboten ist.Weniger strenge Muslime akzeptieren jedoch das Betäuben der Tiere vor dem Blutentzug. Neben den vielen Lebensmitteln tierischer Herkunft, sind weiterhin berauschende und toxische Produkte pflanzlichen Ursprungs verboten. Dazu zählen natürlich auch Alkohol und alkoholische Zusatzstoffe.

Was ist erlaubt?

Der Koran erlaubt ausdrücklich den Verzehr von Fisch und pflanzlichen Lebensmitteln, solange diese keine berauschende oder toxische Wirkung haben. Was erlaubt und was verboten ist, wird in einigen Fällen von verschiedenen Rechtsschulen unterschiedlich ausgelegt: Minimaler Alkoholgehalt, der infolge natürlicher Prozesse entsteht, wie beispielsweise bei Fruchtsäften, Sauerkraut oder Essig, werden von vielen Muslimen gestattet. Des Weiteren stehen nicht alle Gewürze mit berauschender Wirkung auf der Indexliste. In Pakistan und Ägypten ist sogar der Verzehr von Gelatine, die als Produkt vom Schwein eigentlich verboten ist, erlaubt.

Aufwendige Kennzeichnung vom halal-Lebensmitteln

In der Lebensmittelherstellung kommt es zu vielfältigen und undurchschaubaren Vorgängen, sodass es leicht zu Verunreinigungen der erlaubten Lebensmittel kommen kann. Durch die Vermischung mit Zusätzen wie Emulgatoren, Aromastoffen und Farbstoffen oder unzureichende Lagerung und Transport werden die Nahrungsmittel schnell haram. Damit ein Produkt mit dem halal-Logo gekennzeichnet werden kann, müssen von der Herkunft über die Herstellung bis zur Lagerung alle Schritte unter die Lupe genommen werden. Besonders für Muslime, die in nicht-muslimischen Ländern leben, bietet das halal-Logo eine wichtige Orientierungshilfe.

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