Kartoffel-Kartell in Deutschland?

Kartoffel-Kartell in Deutschland?

Und wieder einmal darf man sich als Verbraucher auf den Schlips getreten fühlen: Das Bundeskartellamt teilte nun in Bonn mit, dass sie derzeit wegen Verdachts auf Kartellbildung führender deutscher Erzeugungs- und Vertriebsbetriebe aus der Kartoffel- und Zwiebel-Branche ermitteln. Im Klartext bedeutet dies, dass unter Umständen Preisabsprachen stattgefunden haben, die dazu geführt haben, dass wir als Verbraucher weit mehr für unsere Kartoffeln ausgegeben haben als nötig. Die überschüssigen Gewinne haben sich die Schwergewichte der Branche eingesteckt und haben somit den Markt nachhaltig manipuliert.

Nicht nur die Verbraucher, sondern auch Kleinbauern wurden geschädigt

Doch nicht nur der kleine Mann im Supermarkt musste einen Schaden von zwischen 100 Millionen und einer Milliarde Euro über sich ergehen lassen. Vor allem kleinere und mittlere Bauern wurden um ihre Erträge betrogen, denn sie kauften die Pflanzkartoffeln wahrscheinlich ebenfalls zu völlig überteuerten Preisen ein, so die Vermutung des niedersächsischen Landwirtschaftsministers Christian Meyer von den Grünen.

Mit rund 100.000 Hektar Anbaufläche und als Herkunftsland von fast der Hälfte aller deutschen Kartoffeln ist vor allem das Bundesland Niedersachsen stark betroffen. Doch auch Bauern aus den Ländern Bayern und Nordrhein Westfalen horchen auf, denn auch hier sind die Produktionszahlen für Kartoffeln enorm.

Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes

Aktuell hat das Amt bekanntgegeben, dass insgesamt neun betroffene Unternehmen untersucht, gegen fünf weitere ein schriftliches Bußgeldverfahren eingeleitet und die Privaträume einer verdächtigen Einzelperson durchsucht wurden. Die Ermittlungen sollen zu mehr Transparenz und Marktvielfalt beitragen. Vorgeworfen wird den Verdächtigen im Einzelnen, dass 80 bis 90% der Betriebe eine regelmäßige Preisabsprache getroffen haben sollen. Moderiert wurden diese von einem dominierenden Kopf der Unternehmung, welcher vor der wöchentlichen Bestellung der großen Discounter-Ketten für einen einheitlichen Angebotspreis via Telefonabsprache sorgte. Das Bundeskartellamt betonte jedoch noch einmal ausdrücklich, dass bis zur Verhandlung auch in diesem Falle vorerst die Unschuldsvermutung für alle beteiligten Betriebe gelte.

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