Folteropfer und Flüchtlinge werden unzureichend behandelt

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Folteropfer und Flüchtlinge werden unzureichend behandelt

In Deutschland leben viele Flüchtlinge und Menschen, die in ihrer Vergangenheit schreckliches Dinge wie Krieg, Verfolgung und Folter durchleben mussten. Laut einer Studie der Universität Konstanz, die in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entstand, leiden 40 Prozent der in Deutschland lebenden Flüchtlinge infolge ihrer grausamen Vergangenheit unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Bei diesem Krankheitsbild entstehen meist immense Einschränkungen im Alltag, die weit über eine leichte Verstimmung hinausgehen.

Panikattacken, Schlaflosigkeit und Depressionen sind an der Tagesordnung. Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand ist vor allem die Psychotherapie einer der besten Ansätze, um eine PTBS erfolgreich zu behandeln. Viele Menschen, die als Flüchtlinge in ein neues Land kommen, haben jedoch das große Problem, dass sie sich meist nicht in der neuen Landessprache ausreichend artikulieren können.

Folglich würde es für sie auch keinen Sinn ergeben eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Psychotherapeuten machen sich nun vermehrt für Flüchtlinge in Deutschland stark, die an einer psychotherapeutische Unterversorgung leiden, welche aufgrund der Sprachbarriere nicht behandelt werden können.

Diese Problematik unter den Flüchtlingen in Deutschland ist ein in Fachkreisen offenkundig bekannter Missstand. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte der Bundesregierung zum Thema eine Kleine Anfrage und erhielt leider eine nur wenig ermutigende Antwort. Weder sei die Übernahme der Kosten zur Stellung eines Dolmetschers noch die Ermöglichung einer muttersprachlichen Psychotherapie für traumatisierte Flüchtlinge eine Notwendigkeit. Des Weiteren betonte die Bundesregierung, dass laut aktueller Rechtsprechung keinerlei Anspruch auf Psychotherapie in einer Fremdsprache gestellt werden könne.

Fachleute regierten empör auf diese Aussagen der Bundesregierung. So kritisiert der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Prof. Dr. Rainer Richter, beispielsweise, dass für „einen erkannten Versorgungsbedarf jederzeit eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann“ und „die Gerichte dann auch keine Einwände mehr“ haben würden. Ganz Unrecht hat er mit dieser Aussage nicht. Auch die gesamte Bundespsychotherapeutenkammer und der deutsche Psychotherapeutentag plädieren für eine Veränderung. Sie sprechen sich für die Zulassung von mehr muttersprachlicher Psychotherapie und der Kostenübernahme für einen Dolmetscher durch die Krankenkassen aus. Die einzelnen Fälle sollten nach ihrer Meinung über Sonderbedarf abgerechnet werden können.

Mehr Gleichberechtigung für Migranten, wenn es um den Zugang zu unserem Gesundheitssystem geht, fordert auch der 116. Deutsche Ärztetag. Die Überwindung sprachlicher und kultureller Barrieren durch den geplanten Einsatz ausgebildeter Dolmetscher sehen sie hier als eine große Chance.

 

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