Wie können Patienten damit umgehen, wenn ihr Therapeut ausfällt? Notfallpläne

Wie können Patienten damit umgehen, wenn ihr Therapeut ausfällt? Notfallpläne

Kennen Sie die Folge der TV-Serie „Monk“, wo Adrian plötzlich und unerwartet zu einem anderen Therapeuten muss? Nein? Durchaus empfehlenswert. Der Protagonist hat mit so allerlei Problemen zu kämpfen. Aber mal im Ernst? Was kann man tun, wenn der Psychotherapeut, an den man gewöhnt ist, zu dem man ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat und mit dem man vielleicht schon Erfolge erzielt hat, ausfällt?

Gründe für diesen Umstand gibt es mannigfaltig: Krankheit, Tod, Umzug, Elternzeit usw. Kann man in diesem Fall den Therapeuten wechseln? Timo Harfst von der Bundespsychotherapeutenkammer meint dazu: „Grundsätzlich gibt es jederzeit die Möglichkeit, einen Therapeuten zu wechseln, zum Beispiel, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht, man nicht miteinander klarkommt, aber eben auch, wenn eine längere Unterbrechung zu erwarten ist, die den Therapieerfolg gefährden könnte”.

Was aber eher schwierig ist, ist der Wechsel der genehmigten Therapieform. Diese muss in einer Einzelfallentscheidung von der Kasse genehmigt werden. Es gilt also einen neuen Antrag plus Diagnose des Therapeuten zu stellen und auf die Bestätigung der Krankenkasse zu warten.

Wie wird denn generell mit der Kasse abgerechnet?

Man hat grundsätzlich erst einmal zwei Möglichkeiten: man lässt sich z.B. vom Hausarzt zum Psychotherapeuten überweisen oder vereinbart einen Termin und geht direkt hin. Es besteht Anspruch auf sogenannte probatorische Sitzungen, in denen abgeklärt wird, ob eine Therapie hilfreich ist und ob zwischen Klient und Therapeut die Chemie stimmt. Nun wird ein Antrag an die Krankenkasse gestellt und wenn dieser genehmigt wird, kann es losgehen.

Abgerechnet werden können nur diese drei Therapieformen: die Verhaltenstherapie, die analytische und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Ein Therapeut, der länger ausfällt, ist zwar verpflichtet dies seiner Kasse zu melden. Im Idealfall sollte er im Sinne des Behandlungsvertrages auch seine Patienten informieren. Er muss aber nicht, wie bei anderen Ärzten üblich, eine Vertretung stellen.

Dazu gibt es allerdings Ausnahmen. “Für den Fall des eigenen Todes, bei langer, schwerer Krankheit oder bei Trauerfällen in der Familie kann man als Therapeut eine Vertretung bestimmen. Dann ist ein Übergang gegebenenfalls ohne Neuantrag bei der Kasse möglich” sagt Claudia Schlund von der unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Dieses Vertretungsangebot muss vom Klienten aber nicht angenommen werden.

Also, was tun?

Eine Möglichkeit ist es, die Therapie abzubrechen. Das ist mit großer Wahrscheinlichkeit eher nicht zielführend, sondern wirft den Hilfesuchenden eventuell aus der Bahn. Sich einen neuen Psychotherapeuten zu suchen, wäre eine gute Lösung. Allerdings besteht kein Anrecht auf Aufnahme durch einen Kollegen. Häufig sind die Termine schon weit in die Zukunft vergeben und man muss sich auf lange Wartezeiten einrichten. Sollte man einen anderen Psychotherapeuten mit der gleichen Therapieform und freien Terminen finden, kann man die Stunden auch übertragen lassen. Nach einer Unterbrechung von einem halben Jahr müssen die Stunden wieder neu beantragt werden. Und, last not least, ist es natürlich auch möglich als Selbstzahler zu einem Therapeuten seiner Wahl zu gehen.

 

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