Psychisch krank vs. Burnout

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Psychisch krank vs. Burnout

Psychisch Schwerkranke werden schlechter als z.B Burn-Out-Erkrankte behandelt

Dass es im deutschen Gesundheitssystem mit den Kassen- und den privat versicherten Patienten bereits eine Zwei-Klassen-Gesellschaft gibt ist unumstritten. Zwar wehren sich vereinzelte Fachleute immer noch gegen dieses Urteil, jedoch ist in der Praxis (hier im wahrsten Sinne des Wortes) dieser Trend nicht wegzudiskutieren. Nun droht noch eine weitere Abstufung, die fast noch makaberer scheint: Die jüngste Vergangenheit zeichnet Entwicklungen in der Psychiatrie-Branche ab, die vermuten lassen, dass auch psychisch Kranke bald in zwei Klassen unterteilt werden – die Psychosomatischen und die Psychiatrischen.

Niedergelassene Psychiater orientieren sich an der lukrativeren „Psychiatrie Light“

Das eigentliche Fachgebiet eines Psychiaters sollte die Behandlung psychisch schwer und meist auch chronisch kranker Menschen zu sein, die beispielsweise an Psychosen oder Persönlichkeitsstörungen leiden. Dies geschieht vor allem durch die medikamentöse Betreuung und durch Gespräche, die jedoch nicht mit einer Psychotherapie gleichzusetzen sind. Die Psychotherapie hingegen findet ihre Patienten eher im seichteren Fahrwasser der Lebenskrise oder mäßigen Depression. Durch eine ungünstige Vergütung seitens der Krankenkassen sehen jedoch viele niedergelassene Psychiater sich bisweilen dazu gezwungen, sich von der Behandlung psychisch schwer kranker Menschen abzuwenden und sich lukrativeren Geschäften, wie eben dem der so genannten „Psychiatrie Light“ zu widmen.

Während ein niedergelassener Psychiater mit der Behandlung eines chronisch Kranken wie beispielsweise einem schizophrenen Patienten lediglich 45 Euro pro Quartal verdient, erhält ein Psychotherapeut für eine Therapiestunde zur Behandlung einer leichten Depression bis zu 90 Euro pro Sitzung. Wohin das führen wird, ist abzusehen. „Insbesondere Menschen mit chronischen und schweren psychischen Erkrankungen sind benachteiligt“, so Wolfgang Maier, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN).

Laut dem Experten seien die Psychotherapeuten jedoch nicht überbezahlt, sondern das Honorar der Psychiater für ihre verwendeten Gesprächszeiten zu gering. Außerdem seien Vorgaben zur Kostenübernahme einer Psychotherapie zum Nachteil derer auszulegen, die sie am dringendsten benötigen. Vorausgesetzt wird nämlich, dass der zu behandelnde Patient mindestens 50 Minuten am Stück aufnahme- und verarbeitungsfähig ist, was bei psychisch schwer Kranken wie Psychotikern jedoch meist nicht der Fall ist. Diese Betroffenen benötigen andere Therapieangebote mit kürzeren Einheiten und variablen Inhalten, jedoch kommen – auch auf Grund der Probleme bei der Kostenübernahme – eben diese Menschen nie in der ambulanten Betreuung an.

Die Situation der stationären Behandlung psychisch kranker Menschen

Wenn es in der ambulanten Betreuung der wirklich „schweren Fälle“ schon düster aussieht, so bekommt das Ganze spätestens ab 2015 mit Inkrafttreten des neuen Entgeltsystems für Psychiatrien noch einen viel faderen Beigeschmack. Die stationäre Behandlung psychisch Kranker soll in Zukunft durch Tagespauschalen vergütet werden, die ab dem 15. Behandlungstag kontinuierlich sinken. Im Klartext bedeutet dies, dass Patienten mit längeren Aufenthalten – also wieder die chronisch und schwer Kranken – sich für die Kliniken nicht mehr rechnen werden. Frühzeitige Entlassungen noch instabiler Patienten werden die Folge sein.

Nicht von dieser neuen Regelung betroffen sind die psychosomatischen Kliniken, die derzeit wie Pilze aus dem Boden schießen. Diese haben sich auf die Behandlung der oben erwähnten „Psychiatrie Light“-Patienten spezialisiert und werden auch weiterhin bereitwillig von den Krankenkassen bezahlt. Die Zahlen sprechen für sich: Während ein Patient mit Depressionen eine Psychiatrie in Deutschland im Schnitt nach 24 verlassen muss, so darf er in einer psychosomatischen Klinik rund 40 Tage verweilen, bis er entlassen wird.

 

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