Fisch im O-Saft?

Etwa neun Prozent der Menschen in Deutschland sind Vegetarier bzw. Veganer, verzichten also teilweise oder gänzlich auf tierische Produkte. Orangensaft erscheint zunächst sowohl Vegetarier als auch Vegan-freundlich. Doch nicht nur in dieser Personengruppe machte sich Empörung breit, als bekannt wurde, dass viele Hersteller bei der Produktion von Fruchtsaftgetränken auf tierische Bestandteile zurückgreifen – ohne das dies auf dem Etikett ausgewiesen wurde. Auf den Umstand wies der Verbraucherverein Foodwatch aus Berlin bereits 2012 hin:

In einer E-Mail-Aktion richtete man an die damalige Bundesumweltministerin Ilse Aigner die Forderung nach einer schärferen Deklarationspflicht: Es müsse eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Verbraucher ausnahmslos über die Inhaltstoffe von Lebensmitteln informiert würden.

In seiner Argumentation stützt sich Foodwatch auf eigene Recherchen, die zutage brachten, dass beispielsweise Fruchtsafthersteller wie Valensina Gelatine verwenden, um Trübstoffe zu binden. Außerdem wird das tierische Produkt oft als Träger zugesetzter Vitamine verwendet. Valensina hat jedoch nun reagiert:

Das Unternehmen aus Mönchengladbach bestätigte gegenüber Foodwatch, dass die betroffenen Rezepturen geändert wurden – und folgt damit anderen Lebensmittelherstellern wie Milram oder Eckes Granini. Dieses Einlenken beweise, dass der Zusammenschluss von besorgten Konsumenten tatsächlich etwas bewirken könne, befindet man bei Foodwatch. Doch nach der Meinung der Verbraucherorganisation gibt es noch Einiges zu tun:

Denn bislang sind die Konsumenten auf den guten Willen der Hersteller angewiesen, wenn sie Nahrungsmittel mit tierischen Inhaltsstoffen meiden möchten; denn gemäß des deutschen Lebensmittelrechts sind die Unternehmen nicht verpflichtet, sämtliche Inhaltsstoffe anzugeben, die bei Herstellung verwendet werden oder im Produkt selbst enthalten sind. Eine lückenlose Kennzeichnung und in der Folge mehr Transparenz für die Verbraucher ist das langfristige Ziel von Foodwatch.

Denn schenkt man den Recherchen Glauben, sind Fruchtsäfte, die mit tierischen Inhaltsstoffen versetzt werden, erst der Anfang: Bei der Produktion von Kartoffelchips fügen manche Hersteller offensichtlich Aromen hinzu, die aus Geflügel gewonnen werden; in Bäckereien kann Cystein (häufig aus Schweineborsten gewonnen) eingesetzt werden, ohne dass eine Kennzeichnungspflicht besteht. Besonders irreführend sind Verpackungsbezeichnungen wie „vegan“ oder „vegetarisch“: Diese sind gesetzlich nicht geregelt und so kann es vorkommen, dass ein als „vegan“ gekennzeichnetes Lebensmittel dennoch tierische Bestandteile enthält – eine häufige Ursache ist die sogenannte Kreuzkontamination:

Zum Beispiel kann durch die Nutzung derselben Produktionslinie wie bei der Herstellung von Milchschokolade eine „vegane“ Schokolade geringe Mengen an Milch enthalten – die derzeit noch bestehende Gesetzeslücke erlaubt den Unternehmen hier den Spielraum, diesen Umstand zu verschweigen. Hier zeigt sich die Macht der sozialen Netzwerke, die es gemeinnützigen Vereinen wie Foodwatch ermöglicht, die Verbraucher über aktuelle Rechercheergebnisse aufzuklären. Und ein positiver Wandel ist nur dann wirklich erfolgreich, wenn genügend Menschen davon erfahren.

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