Die Tricks der Lebensmittelindustrie

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Die Tricks der Lebensmittelindustrie

Erinnern Sie sich noch an den recht erschreckenden Film „Falling Down“ mit dem unvergleichlichen Michael Douglas aus dem Jahr 1993 – genauer gesagt an die Szene als der sehr wütende William Foster in einem Fast Food-Lokal den auf dem Foto abgelichteten Hamburger mit dem vergleicht, den er gerade in der Hand hält und nicht viele Ähnlichkeiten dabei entdeckt? In der Werbung sieht Essen oft so lecker aus, doch je genauer man schaut, desto ärger sind sie – die Tricks der Lebensmittelindustrie.

Wie die Hersteller tricksen

Pferdefleisch in der Lasagne, Analogkäse auf der Pizza, Erdbeerjoghurt ohne Erdbeeren, Nusspralinen ohne Nuss – die Liste könnte scheinbar fast unendlich verlängert werden. Das erhitzt die Gemüter. Das Schlimme dabei ist: Viele Mogeleien der Lebensmittelbranche sind völlig legal. Der Erdbeer-Geschmack stammt aus Sägespänen und der Becher hat dann ganz legal den Aufdruck „ohne künstliche Inhaltsstoffe“. Produkte mit weniger Zucker haben oft nahezu die gleiche Kalorienzahl, da die Süße aus Schokolade und Kakao stammen kann. „Ohne”-Kennzeichnungen werden manchmal aber sogar verwendet, wenn entsprechende Nähr- oder Zusatzstoffe eigentlich gar nicht im entsprechenden Produkt vorkommen. Dass Gummibärchen in der Regel fettfrei sind, muss eigentlich nicht wirklich erwähnt werden. Dass der Asia-Nudelsnack nie oder kaum in Berührung mit der beworbenen Ente gekommen ist, lässt sich meist an der Zutatenliste ablesen. Ist keine Mengenangabe aufgeführt, liegt der Anteil unter zwei Prozent. Regionalität steht bei den Verbrauchern hoch im Kurs. Bei Orangensaft aus dem Norden wird man dann aber doch stutzig. Auch die “Alpenmilch” kann schon mal aus Mecklenburg-Vorpommern kommen. Und der Schwarzwälder Schinken aus Holland: Die geschützte geographische Angabe bedeutet lediglich, dass mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im genannten geografischen Gebiet stattfinden muss. Vollmilch-Schokolade darf statt Vollmilch auch Magermilchpulver als Zutat enthalten. Am Ende muss nur der Milchfettanteil stimmen. Fans von schwarzen Oliven sollten wissen, dass es sich häufig um noch nicht ausgereifte grüne Oliven handelt, die mit Zusatzstoffen wie Eisen-II-Gluconat (E579) oder Eisen-II-Lactat (E585) gefärbt sind. Ein Blick auf die Inhaltsstoffe kann da sehr lehrreich sein. Aber manchmal nützt alle Vorsicht nichts.

Was ist Clean Labelling?

So nennt man den Versuch der Lebensmittelindustrie Inhaltsstoffe, die der Verbraucher eigentlich nicht in einem Produkt haben möchte, nicht auf der Zutatenliste auf der Rückseite der Verpackung auftauchen zu lassen. Im Produkt enthalten sind sie dennoch weiterhin. Geschmacksverstärker sind ins Gerede gekommen: sie sollen nicht wirklich gesundheitsfördernd sein. Wenn man das Produkt ohne diesen Zusatzstoff haben möchte, sollte man auf den Aufdruck “ohne Geschmacksverstärker” achten. Ansonsten versucht man das auf der Packung zu vermeiden. Steht also auf der Verpackung “ohne Zusatzstoff: Geschmacksverstärker”, so ist in der Packung dann trotzdem Geschmacksverstärker, aber getarnt als Hefeextrakt.

Die Verbraucherverbände fordern seit langem eine klarere, eindeutige Deklaration der Inhaltsstoffe. Die Zusammensetzung ist nicht klar erkennbar. Aber Schritte zur Aufklärung sind bisher meist an der aktiven Lobby-Arbeit der Lebensmittelindustrie gescheitert. Ein gutes Beispiel ist hier die Nährwertampel.

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