Welche Blüten darf man essen?

Welche Blüten darf man essen?

Gänseblümchen, Kapuzinerkresse & Co. sind nicht nur eine optische Bereicherung, sondern können auch auf dem Teller landen und dort eine Mahlzeit abrunden. Welche Blüten man essen kann und von welchen man besser die Finger lassen sollte, erfahren Sie hier.

Veilchen: Sie verströmen einen betörenden Duft und stellen innerhalb eines Salats mehr als nur einen Farbtupfer dar.

Ringelblumen: Die gelben und orangefarbenen Blüten dürfen verzehrt werden, obwohl sie ebenfalls eine wunderbare Dekoration für Tisch und Teller abgegeben würden.

Dahlien: Haben Sie schon mal einen Dahliensalat gegessen? Probieren Sie es ruhig aus, Sie werden überrascht sein vom süßlich-herben Geschmack der Blütenblätter.

Margeriten: Die weißen oder gelben Blüten der Margeriten sind essbar, wie ihre kleinen Schwestern, die Gänseblümchen.

Obstblüten: Was später zum Apfel, Birne oder Kirsche wird, kann auch als Blüte bereits verzehrt werden.

Taglilien: Sie überraschen durch ihr feines Nussaroma.

Kamelie: Die feine Blüte veredelt jedes Menü im zeitigen Frühjahr.

Wegwarte: Die blauen Blüten sind dekorativ und schmackhaft.

Rosen: Ihre Blütenblätter sind im Salat eine Bereicherung, geben aber auch als reizvoller Blickfang im Sektglas ein gutes Bild ab. Mit Zucker überzogen bilden sie eine ausgefallene Leckerei.

Heliotrop: Die Blüten geben ein süßes, aber dezentes Vanillearoma ab.

Duftpelargonien: Blüten und Blätter können zum Aromatisieren von Tees verwendet werden.

Löwenzahn: Die Blüten sind zwar auch essbar, populärer ist jedoch ein gesunder Salat, der aus den Blättern besteht.

Kräuter: Blüten aller essbaren Kräuter können ebenfalls auf den Tisch kommen. Blüten aus dem eigenen Garten schmecken nicht nur am Besten, sondern sie bringen auch am wenigsten Risiko mit sich, vorausgesetzt es wurden kein künstlicher Dünger und keine Insektenschutzmittel verwendet.

Beim Sammeln von essbaren Blüten am Wegesrand ist Vorsicht geboten, denn man kann ja nie wissen, ob sie nicht doch vom benachbarten Feld beeinflusst wurden. Völlig abzulehnen sind Blüten aus dem Handel. Die Produktion von Schnittblumen oder Topfpflanzen erfolgt nach anderen Regeln, als die Herstellung von Lebensmitteln. Sie werden nämlich eher nach den Richtilinien für Zierpflanzen behandelt. Unter biologischen Bedingungen selbst gezogene Kräuter oder andere essbare Pflanzen können dagegen unbedenklich verzehrt werden.

 

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