Ist drinnen, was drauf steht?

,
Ist drinnen, was drauf steht?

In den letzten Jahren häuften sich die Lebensmittelskandale: Pferdefleisch in Tiefkühllasagne, Olivenöl, das nicht aus Oliven hergestellt wurde und fälschlicherweise als Bio gekennzeichnete Lebensmittel, um ein paar Beispiele zu nennen. Immer wieder müssen Lebensmittel aus den Regalen und Kühltruhen der Supermärkte genommen und sogar zurückgerufen werden, weil nicht das drinnen ist, was drauf steht. Dem möchte die EU nun einen Riegel vorschieben, indem sie Gesetze und Kontrollen in Zukunft verschärft.

Darüber, wie man Betrug bei der Lebensmittelproduktion nicht nur unterbinden, sondern auch frühzeitig aufdecken kann, verhandelten die EU Mitgliedstaaten mit dem Europaparlament und der Europäischen Kommission. Zum einen soll diese neue Verordnung die Lebensmittelkontrollen europaweit vereinheitlichen und so neue Standards setzen. Zum anderen ist es ein Ziel der Verordnung die Kommunikation zwischen den einzelnen Behörden zu verbessern.

Die Situation in Deutschland

Auch der deutsche Agrarminister Christian Schmidt sieht Verbesserungspotential in Deutschland, denn es wird zu wenig kontrolliert. Das läge vor allem daran, dass zu wenig Personal vorhanden sei. Aktuell könne nicht einmal die Hälfte der erforderlichen Kontrollen in Deutschland durchgeführt werden und besonders bei den größeren Betrieben stelle die Kontrolle ein zeitliches Problem dar, mahnen Experten.

Ein weiteres Problem in Deutschland sei, dass die Lebensmittelkontrolle von den Kommunen und Landratsämtern ausgehe und trotzdem internationale, große Betriebe kontrolliert werden müssen, erläutert Martin Häusling, Politiker des europäischen Agrarausschusses. Durch die neue Verordnung solle unter anderem dieses Problem sowie der personelle Mangel gelöst werden.

Die Kritik

Doch einen entscheidenden Kritikpunkt hebt die Organisation „foodwatch“ hervor. Sie verurteilen die Geheimhaltungsklausel in der neuen Verordnung, die es Kontrollinstanzen verbietet, ihren Befund in jedem Fall zu veröffentlichen. Unternehmensgeheimnisse sollen durch die Verordnung geschützt werden. Nur wenn ein begründetes öffentliches Interesse an den Ergebnissen der Kontrollen bestünde, dürften diese veröffentlicht werden. Der Vize-Geschäftsführer von foodwatch befürchtet, dass die Effektivität der neuen Kontrollen darunter leiden könne.

 

Online Beratung – Unsere Empfehlung

Diese Berater stehen aktuell für eine ausführliche Beratung in diesem Bereich zur Verfügung und geben Antwort auf Deine Fragen.

Es wurden keine Berater gefunden.