Foie Gras – die Stopfleber

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Foie Gras - die Stopfleber

Foie Gras wird von Gourmets geliebt, von Tierschützern gehasst und ist in einigen Ländern verboten. In Frankreich gehört Foie Gras zum nationalen Kulturerbe. Im Deutschen wird Foie Gras als Stopfleber bezeichnet. Die Meinungen zu dieser Delikatesse sind sehr unterschiedlich. Wenn die Leberklappen von der Ente stammen, kosten diese 80 € pro Kilo Rohware. Bei der Gans ist der Preis etwas höher. Deshalb wächst natürlich die Gewinnerzielungsabsicht und das Mitleid mit dem Tier, um dessen Leber es geht, sinkt.

Ursprung der Foie Gras

Bereits im alten Ägypten und im Römischen Reich nutzten die Menschen die Eigenart der Schwimmvögel, dass diese sich einen speziellen Energievorrat vor den langen Flügen ins Sommer- oder Winterquartier anfressen. In einer Art Selbstmast können Wildgänse und -enten Fett unter der Haut und auch in der Leber erhöhen.

In den Stopfbetrieben in Frankreich, Belgien und Ungarn wird diese Mast heutzutage von den Arbeitern übernommen. Diese stecken den ca. 14 Wochen alten Tieren lange Rohre in den Hals und stopfen ihnen so pro Tag 1,5 bis zwei Kilo Nahrung, genauer gesagt fetten Maisbrei, in den Magen. Nach 20 bis 26 Tagen sind die Lebern der Tiere so schwer (zwischen 600 und 800 Gramm), dass das Fliegen unmöglich ist. In diesen kleinen Manufaktur-Betrieben kaufen besonders Sterneköche gerne ein. In vielen anderen, industriell organisierten Betrieben wiegen die Organe sogar über einem Kilo.

Tierquälerei oder Kulturerbe?

Jeder Mensch sowie jeder Staat muss für sich selbst die Grenze zwischen erstrebenswerter Viehzuchtkultur und tierquälender Profitgier festsetzen. Wenn für euch Stopfmast also Tierquälerei ist, solltet ihr wohl auf Reportagen aus Hardcore-Mastbetrieben in Kanada und Ungarn sowie auf Rezepte mit Foie Gras verzichten. In vielen Ländern, wie z.B. Finnland, Deutschland, Österreich oder Polen, wird die Stopfmast als Tierquälerei empfunden und ist deshalb verboten. In Frankreich gilt Foie Gras allerdings als “nationales und gastronomisches Kulturerbe”. Daher wurde sie von der Nationalversammlung in das Landwirtschaftsgesetz aufgenommen.

 

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