Sind Kartoffelchips und Säfte wirklich vegetarisch?

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Sind Kartoffelchips und Säfte wirklich vegetarisch?

Obwohl Verbraucher eigentlich davon ausgehen, sind Chips, Saft oder Speiseeis keineswegs vollkommen frei von Tierbestandteilen. Wer sich vegan oder vegetarisch ernähren möchte, steht hier vor einem großen Problem. Von einer Kennzeichnungspflicht nimmt die Bundesregierung jedoch noch immer Abstand.

Gelatine bei Saft zur Klärung verwendet

Das Beispiel Saft, Kartoffelchips oder Speiseeis zeigt, wie schwierig es sein kann, sich völlig fleischlos zu ernähren. Nur auf tierische Produkte wie Fleisch und Fisch sowie Eier und Milchprodukte zu verzichten, reicht in der Regel nicht aus. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch setzt sich dafür ein, dass auch tierische Bestandteile in Lebensmitteln gekennzeichnet werden, von denen man diese Inhaltsstoffe nicht vermutet. Dazu gehören auch Limonade und Eis, bei denen Läuse-Extrakt verwendet wird.

Ebenso Säfte, bei denen Schweinegelatine zum Klären von Trübstoffen eingesetzt wird. Der Verzicht auf tierische Bestandteile aus ethischen, religiösen oder anderen Gründen muss also in Zukunft durch eine bessere Kennzeichnung ermöglicht werden. Diese Kennzeichnungspflicht wird aber derzeit noch stark von der Politik, insbesondere von den Verbraucherschutzministern der Länder, diskutiert. Verbraucherschützer setzen ihre Hoffnung in die Landespolitiker, da die Bundesregierung die Kennzeichnungspflicht bisher ablehnt – trotz 100.000 Unterschriften, die Foodwatch für die Verordnung sammelte.

Inhaltsstoffe müssen nicht gekennzeichnet werden

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft war von der Unterschriftenaktion und dem Einsatz von Foodwatch wenig beeindruckt. In einer Stellungnahme an die Organisation zeigte sich das Ministerium zwar angetan davon, dass sich Menschen verstärkt Gedanken über ihre Lebensmittel, deren Inhaltsstoffe und Herstellung machen, die Kennzeichnung über die Bestandteile soll aber freiwillig bleiben. Ein häufig von Herstellern verwendete Kennzeichnung ist das V-Label des Vegetarierbundes (Vebu). Damit man sich als Vegetarier oder Veganer also sicher sein kann, dass keine tierischen Bestandteile verwendet wurden, müssen sie auf die kleine Anzahl an Produkten zurückgreifen, die dieses Label bisher tragen – eine nahezu nicht durchführbare Lösung. Das Ministerium argumentiert jedoch weiter, dass die Kennzeichnungspflicht nur als EU-Regelung Sinn machen würde – im EU-Recht ist eine solche Regelung bisher aber nicht vorgesehen. So richtig zuständig fühlt sich also keiner.

 

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