Nanopartikel in unseren Lebensmitteln

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Nanopartikel in unseren Lebensmitteln

Das neue Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln soll ein für alle Mal verhindern, dass wir Stoffe zu uns nehmen, von denen wir nichtmal wissen, dass sie in unserem Essen enthalten sind. Wie jede Regelung birgt auch diese Risiken beziehungsweise Lücken. Diese sollen im Folgenden angeführt werden, um einen mündigen Einkäufer auf neue Schlupflöcher aufmerksam zu machen.

Nanopartikel

Dass unsere Lebensmittel Nanopartikel beinhalten, ist seit etwa drei Jahren bekannt. Ab diesem Zeitpunkt nutzten Lebensmitteltechnologen die kleinen Wunderstoffe für die Herstellung von Lebensmitteln. Nanopartikel sind Stoffe, dessen Größe weniger als 100 Nanometer beträgt. Ihre Reaktionsfähigkeit ist sehr unterschiedlich zu der von Stoffen, die eine unterschiedliche Größe aufweisen.

Die bekanntesten Vertreter sind Titandioxid, im Zutatenverzeichnis auch als E171 gekennzeichnet, sowie Siliziumdioxid, E551.Unsere Phantasie produziert ganz gerne wahre Schreckensszenarien, wenn es um die Wirkung und Bedeutung von Nanopartikeln geht. Die neue Regelung, die ab Dezember 2014 in Kraft tritt, schreibt nun vor jegliches Vorkommen von Nanopartikeln zu deklarieren. In der Vergangenheit hat sich dieser Inhaltsstoff erfolgreich in Zusatzstoffen „verstecken“ können. Wir das nun anders?

Titandioxid und Siliciumdioxid

Die beiden genannten, populärsten Nanopartikel sollen im Folgen als Beispiel für die Verwendung von Nanopartikeln gelten. Titandioxid wird hauptsächlich in Backmitteln eingesetzt. Darüber hinaus findet es Verwendung in Süßigkeiten, Kaugummis und Schokoladen. Dieses Nanopartikel verändert die Optik des Lebensmittel und lässt es glänzender erscheinen. Siliciumdioxid wird typischerweise eingesetzt als Antiklump- und Rieselhilfe. Daher findet es vor allem in pulvrigen Lebensmitteln aller Art wie Kaffeeweißer, Suppen- oder Gewürzpulvern Anwendung.

Kurioserweise fallen gerade diese beiden Zusatzstoffe auch zukünftig nicht unter die Deklarationspflicht. Die Begründung liegt darin, dass man davon ausgeht, dass beide Stoffe unwillentlich und nicht bewusst in die Lebensmittel eingesetzt wurden. Trotz der hohen Prozentzahl an Nanopartikeln, die sich in den Stoffen finden lassen, müssen diese nicht deklariert werden. Der im Zusatzstoff Silziumdioxid gefundene Anteil von Nanopartikeln liegt zwischen 43 bis 50 Prozent. In Titandioxid wurde bis zu 36 Prozent Nanopartikel gefunden.

Risikobewertung von Nanopartikeln

Die Abteilung Lebensmittelsicherheit im Bundesinstitut für Risikobewertung fordert nun eine genauere Untersuchung der Auswirkungen von Nanopartikeln. Im Fall von Siliciumoxid wurden in Tierversuchen bereits Leberschäden nachgewiesen. Die Auswirkung auf Menschen ist bislang nicht geklärt. Auch für den Zusatzstoff Silber, der in vielen Fällen verwendet wird, konnten ähnliche Studienergebnisse eruiert werden. Mit Hilfe dieses Edelmetalls kann man Lebensmittel zum Glänzen bringen, zudem zeigt er eine keimtötende antibaktierlle Wirkung.

Aus diesem Grund werden im Internet nun Nanosilberlösung als Antioxidantien angeboten. Forscher raten von der Einnahme ab und befürchten Auswirkungen auf Organe. Der Bereich der Nanopartikel ist für uns Menschen ein lebenswichtiger geworden, da sich diese Inhaltsstoffe in vielerlei Lebensmitteln finden lassen. Weitere Studien sind daher unbedingt notwendig, um die Wirkweise dieser Stoffe zu erkunden.

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