„Bekömmliches Bier“ – Ab sofort verboten!

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„Bekömmliches Bier“ - Ab sofort verboten!

Ein Gericht hat entschieden, dass Bier nicht mehr als „bekömmlich“ angepriesen werden darf da dies oft als gesund verstanden wird und von den Gefahren von Alkohol ablenkt.

Die Richtlinien für Lebensmittel-Werbung sind in der EU streng geregelt. Das Produkt muss halten können, was es verspricht. Eine Frage stellt sich allerdings: Geht es bei „bekömmlich“ um Genuss oder Gesundheit?

Die Brauerei Härle im Kreis Ravensburg ist der erste Leittragende. Ihr Bier darf nicht mehr als „bekömmlich“ verkauft werden. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerbe (VSW) hatte dies in die Wege geleitet. Des weiteren ist der VSW der Meinung, dass der Begriff verschweigt, wie gefährlich Alkohol sein kann. Die Brandenburger Brauerei kann das nicht nachvollziehen. Mit Spannung erwartete der Verband der privaten Brauereien das Urteil im Fall Härle, da dies natürlich nicht die einzige Brauerei ist, die ihr Bier als „bekömmlich“ beschreibt.

Auch Wein darf es nicht

Als Anstoß diente ein Urteil aus dem Jahr 2012, als entschieden wurde, dass Weine nicht mehr die Aufschrift „bekömmlich“, „Edition Mild“ oder „sanfte Säure“ tragen dürfen. Zum Schutz der Verbraucher verbietet die EU, bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2% durch Werbung von den Gefahren abzulenken. Die Firma Härle beschwert sich, weil sie der Meinung ist dass die Beschreibung „bekömmlich“ nur bei Wein eine gesundheitsbezogene Aussage ist. Wein kann durch den Säuregehalt zu Beschwerden führen, was beim Bier nicht der Fall ist.

Ganz recht hat die Brauerei damit allerdings nicht. Bier regt nämlich auch die Produktion von Magensäure an. Das ist zwar kein Problem, aber bei zu großem Konsum kann es zu einer Entzündung der Schleimhaut führen.

 

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