Geringe Erfolgsaussichten für Patienten bei Behandlungsfehlern

Geringe Erfolgsaussichten für Patienten bei Behandlungsfehlern

Viele operative Eingriffe stellen heutzutage Routineeingriffe dar. Das Risiko eines Behandlungsfehlers bleibt jedoch bei jeder Operation bestehen. 2015 wurden von den Ärztekammern mehr als 11.800 Vorwürfe von Behandlungsfehlern gezählt. In 1.744 Fällen wurde ein Anspruch auf eine Entschädigung durch ein Gutachter festgestellt.

Ein Prozess ist oft mit enormen finanziellen Risiken verbunden

Eine Entschädigung für einen Behandlungsfehler durchzusetzen, ist für Patienten oftmals mit hohen Hürden verbunden. Der Nachweis stellt sich als kompliziert heraus. Zudem dauert ein solcher Prozess in der Regel sehr lange. Darüber hinaus sind die finanziellen Risiken für viele Patienten einfach zu hoch. Sie schrecken deshalb oft davor zurück, ihren Anspruch auf eine Entschädigung durchzusetzen.

Patient muss Nachweis eines Schadens und eines Behandlungsfehlers erbringen

Als problematisch für den Patienten erweist sich, dass er den Nachweis eines Schadens erbringen muss. Er muss außerdem nachweisen, dass der Arzt einen Fehler begangen und dieser zu dem Schaden geführt hat. Eine Ausnahme stellt vergessenes Operationsbesteck im Körper des Patienten dar. In einem solchen Fall muss der Arzt nachweisen, dass er keinen groben Behandlungsfehler gemacht hat.

Das Vorliegen eines positiven Gutachtens ist aber noch keine Garantie auf eine Entschädigung. Denn vor Gericht wird ein neues Gutachten erstellt, dass zu einem anderen Ergebnis gelangen kann.

Betroffene sollten ihre Krankenkasse kontaktieren

Betroffene sollten zunächst ihre Krankenkasse kontaktieren. Die Mehrheit der Krankenkassen beschafft anschließend Unterlagen zur Behandlung von der Behandlungsseite und beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen mit der Erstellung eines Gutachtens.

Die Erfolgsaussichten für Patienten sind allerdings nicht sehr hoch: Mehr als die Hälfte der Prozesse enden nicht mit dem vom Patienten gewünschten Erfolg.

 

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