Patientengespräche werden monetär aufgewertet

Patientengespräche werden monetär aufgewertet

Patientengepräche: Ab Oktober bekommen Mediziner diese gesondert bezahlt. Wer als Kassenpatient zum Hausarzt kommt, dem bietet sich oft ein trauriges Bild: Überfüllte Wartezimmer, Massenabfertigung und wenig Persönlichkeit. Es gibt natürlich auch von diesem Horrorszenario Ausnahmen, jedoch wurden die Vorwürfe gegen die unpersönliche und oberflächliche Behandlung in den Praxen niedergelassener Mediziner in jüngster Vergangenheit immer lauter.

Doch auch die Hausärzte selbst sind mit dem entstandenen Bild mehr als unzufrieden, was sich auch in der schwindenden Bereitschaft junger Ärzte, sich in einer eigenen Hausarztpraxis niederzulassen, widerspiegelt. Nach den Verhandlungen zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) konnten nun einige Neuerungen erzielt werden, die hoffentlich zu einer signifikanten Verbesserung der Situation für Arzt und Patient beitragen sollen.

Neue Abrechnungsmöglichkeiten

Die erschreckende Bilanz, dass die Behandlung eines Kassenpatienten beim Hausarzt im Schnitt weniger als 10 Minuten dauert, kommt nicht von ungefähr. Die niedergelassenen Mediziner konnten ausführliche Beratungsgespräche weder separat abrechnen, noch wurden ihnen Vergleichsangebote in Form höherer Pauschalbeträge seitens der Versicherungen gemacht.

Und irgendwo muss das Geld schließlich herkommen. So blieb vielen Hausärzten in den letzten Jahren nichts anderes übrig, als in eine Art Massenabfertigung zu verfallen, um den Erhalt der eigenen Praxis zu sichern. Ab dem ersten Oktober diesen Jahres soll jedoch einiges anders werden – besser! Hausärzte sind von nun an nicht nur in der Lage, ausführliche Einzelgespräche gesondert abzurechnen, sondern ihnen wurde auch die Erhebung einer Quartalspauschale zugesprochen, die sich nach dem Alter und dem jeweiligen Betreuungsbedarf des Patienten richtet.

In den Verhandlungen zwischen GKV und KBV war die Vereinbarung einer 250 Millionen Euro schweren Stärkung der Grundversorgung und einem zusätzlichen kassenärztlichem Honorar von ca. 1,27 Milliarden Euro getroffen worden. Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbunds, bezweifelt die Umsetzung dieser Forderungen. Es sei nur eine Umverteilung der Mittel und keine Zuführung neuer Gelder vorgenommen worden, so der Experte. Seine Zweifel über den Erfolg einer Stärkung der Grundversorgung seien somit berechtigt.

Die Neuerungen in Zahlen

Niedergelassene Hausärzte dürfen in naher Zukunft ausführliche Patientengespräche ab einer Dauer von 10 Minuten mit neun Euro in Rechnung stellen. Die in Frage kommenden Gespräche müssen jedoch laut Vorgabe in Zusammenhang mit einer lebensverändernden Krankheit stehen und jede Niederlassung hat dabei ein bestimmtes Gesprächskontingent.

Des Weiteren können die Mediziner nun einen erhöhten Aufwand innerhalb der eigenen Praxis, zum Beispiel durch die Behandlung von Diabetikern, mit einer Pauschale von 14 Euro pro Quartal geltend machen. Für die Behandlung chronisch kranker Menschen über einen längeren Zeitraum sind weitere Zuschüsse vorgesehen. Die oben erwähnte quartalsweise Versicherungspauschale soll nun ebenfalls realistischer und dem Bedarf entsprechender gestaltet werden: Anstatt der bisherigen Einteilung in lediglich drei Gruppen, hat nun eine Ausdifferenzierung in fünf Untergruppen stattgefunden, die neben dem Alter auch stärker an den tatsächlichen Versorgungsbedarf gemessen sind.

Zuletzt bieten sich den Hausärzten unseres Vertrauens auch in anderen Teilgebieten der täglichen medizinischen Praxis neue Abrechnungsmöglichkeiten: Geriatrische und palliative Behandlungen, sowie die sozialpädiatrische Versorgung dürfen von nun an in Rechnung gestellt werden.

 

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