Behandlungsfehler: Wie kann meine Krankenkasse helfen?

Behandlungsfehler: Wie kann meine Krankenkasse helfen?

Behandlungsfehler lassen sich ohne Hilfe nur sehr schwer nachweisen. Patienten müssen von Krankenkassen unterstützt werden, wenn ein Verdacht auf Behandlungsfehler geäußert wird. Bestenfalls wendet sich ein Patient, der den Verdacht erhebt, er sei Opfer eines Behandlungsfehlers geworden, an seine Krankenkasse. Zumindest die gesetzlichen Krankenkassen sind nämlich dazu verpflichtet, in solchen Fällen für ihre Versicherten einzustehen und sie zu beraten.

Bei berechtigten Forderungen müssen sie sie unterstützen. Die einzige Voraussetzung für die Beratung ist, dass der potentielle Behandlungsfehler vor dem Hintergrund einer Kassenleistung entstanden ist. Die Patienten können dann mit der Krankenkasse zusammen verhandeln. Pro Jahr kümmert sich die Schlichtungsstelle mit Sitz in Hannover um etwa 4000 Fälle.

Bei Verdacht so vorgehen

Die Krankenkasse sollte Patienten, die einen Verdacht auf Behandlungsfehler haben, beraten. Dies sollte telefonisch, persönlich oder ganz anonym vonstattengehen. Die Krankenkasse sollte danach prüfen, ob der Verdacht ausreichend begründet ist. Der Betroffene muss die beteiligten Ärzte dazu unter Umständen von ihrer Schweigepflicht entbinden. Die Krankenkasse beauftragt bei einem erhärteten Verdacht den medizinischen Dienst damit, eine gerichtliche Verhandlung in die Wege zu leiten oder ein fachliches Gutachten im Zuge einer außergerichtlichen Klärung zu erstellen.

Im nächsten Schritt sollte der Betroffene von der Krankenkasse eine schriftliche Stellungnahme einfordern. Der Patient erlangt dadurch Wissen über Details und Fakten hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Selbstverständlich ist das kein Bericht über den Behandlungsfehler. Wenn offene Fragen bestehen, hilft ein Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Krankenkasse. Wenn die Krankenkasse durch das Gutachten des medizinischen Dienstes oder ihre eigenen internen Untersuchungen tatsächlich einen Behandlungsfehler feststellen konnte, ist es empfehlenswert, dass sich der Betroffene an einen Anwalt für Medizinrecht wendet. So kann er die Schadenersatzansprüche durchsetzen.

Orthopäden und Unfallchirurgen werden statistisch gesehen besonders oft überprüft. Das ist schlichtweg deswegen der Fall, weil Behandlungsfehler im dortigen Bereich schneller zu erkennen sind, als beispielsweise bei einer Behandlung mit Medikamenten. Aufgrund einer falschen Erwartungshaltung kommt es dort allerdings auch öfters zu Verdachtsfällen.

 

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