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Erste Hilfe

In Notsituationen können Sekunden wichtig sein und über Leben und Tod entscheiden. Jeder Mensch sollte wissen, was zu tun ist

Erste Hilfe

Was tun im Notfall?

Als Erste Hilfe werden alle Maßnahmen bezeichnet, die dazu beitragen, menschliches Leben zu retten und bedrohende Gefahren abzuwenden bis professionelle Hilfe eintrifft. Dazu zählen das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle sowie die Betreuung der Verletzten. In vielen Ländern muss vor der Führerscheinprüfung ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden. Die Teilnahme an diesem Kurs kann aber auch unabhängig von der Führerscheinprüfung jederzeit erfolgen. Es wird auch empfohlen, einen solchen Kurs zu besuchen, um in einer Notsituation richtig handeln zu können. Eine Wiederholungspflicht gibt es nicht, doch sollten die Kenntnisse alle paar Jahre aufgefrischt werden, um die grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe jederzeit abrufen zu können. Im Erste Hilfe Kurs werden Kenntnisse vermittelt, wie in Notfällen bezüglich Atmung und Kreislauf zu handeln ist, wie Verletzungen und Verbrennungen versorgt werden und wie mit Schockzuständen und Vergiftungen umgegangen werden muss.

Ersthelfer am Unfallort

Für viele Autofahrer ist es eine Horrorvorstellung als Ersthelfer am Unfallort zu sein. Viele haben Angst, Fehler zu machen. Nur wer nicht hilft, begeht einen Fehler, denn Zeugen eines Unfalls sind dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Wer als Helfender nach bestem Wissen und Gewissen handelt und grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auszuschließen sind, muss keine Konsequenzen befürchten. Ersthelfer müssen zu allererst die Unfallstelle absichern, sich anschließend einen Überblick über die Situation verschaffen, den Notruf absetzen und zu guter Letzt Erste Hilfe leisten. Besonders wichtig ist die Eigen- und Fremdsicherung. Oftmals werden Helfende durch den nachfolgenden Verkehr verletzt oder getötet, aufgrund der fehlenden Absicherung. Der Ersthelfer sollte zudem versuchen, die Verletzten anzusprechen und die Atmung zu kontrollieren. Atmet ein Bewusstloser muss er in die stabile Seitenlage gebracht werden und falls er nicht atmet sind Wiederbelebungsmaßnahmen notwendig.

Person ansprechbar?

Bei einem Unfall sollte immer zuerst geklärt werden, ob die Person ansprechbar ist oder nicht. Versorgt wird dann zunächst die ansprechbare Personen. Natürliche Reflexe, wie Schluck- oder Hustenreflex, sind ausgeschaltet, daher können Blut oder Erbrochenes in die Atemwege gelangen, was zum Ersticken der Person führen kann. Bei nicht ansprechbaren Personen muss zunächst die Atmung überprüft werden. Dazu sollte man seitlich am Kopf des Verletzten knien und sein eigenes Ohr über Mund und Nase des Bewusstlosen bringen. Zusätzlich sollte der Brustkorb beobachtet und der Puls kontrolliert werden. Wenn der Verletzte atmet und sich sein Bauch sichtbar bewegt, muss er in die stabile Seitenlage gebracht werden. Dies dient als Schutz vor dem Ersticken. Ist keine normale Atmung feststellbar oder bestehen Zweifel daran, muss bei dem Bewusstlosen umgehend mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen werden, da von einem Kreislaufstillstand ausgegangen werden muss.

Stabile Seitenlage

Die stabile Seitenlage muss erfolgen, wenn der Verletzte bewusstlos ist, aber atmet. Mit dieser Methode werden die Atemwege freigehalten. Der Mund des Verletzten wird bei der stabilen Seitenlage zum tiefsten Punkt des Körpers, damit der Betroffene nicht erstickt. Die Beine des Verletzten müssen zunächst gestreckt und der zum Ersthelfer nahe Arm muss angewinkelt nach oben gelegt werden. Der ferne Arm wird nun am Handgelenk gegriffen und vor der Brust gekreuzt. Die Handoberfläche wird an die Wange des Betroffenen gelegt. Im nächsten Schritt muss der ferne Oberschenkel gegriffen und das Bein des Betroffenen gebeugt werden. Nun wird der Verletzte zum knieenden Ersthelfer herüber gezogen. Dabei soll das oben liegende Bein so ausgerichtet werden, dass der Oberschenkel im rechten Winkel zur Hüfte liegt. Der Kopf wird nach hinten geneigt und der Mund leicht geöffnet. Zum Schluss sollte der Betroffene noch zugedeckt werden. Bis der Rettungsdienst eintrifft, sollte der Ersthelfer wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen.

Herzdruckmassage

Wer als Ersthelfer feststellt, dass der Verletzte bewusstlos ist und nicht mehr atmet, muss mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen. Für die Herzdruckmassage muss man sich neben dem Betroffenen in Höhe des Brustkorbs knien. Nun wird der Ballen einer Hand auf das untere Drittel des Brustbeins platziert und der Ballen der anderen Hand wird auf die erste Hand aufgesetzt. Die Arme des Helfers müssen gestreckt sein, wenn der Brustkorb senkrecht von oben durch Gewichtsverlagerung des eigenen Oberkörpers 30 Mal mindestens 5 bis maximal 6 cm tief eingedrückt wird. Wichtig ist zudem, dass Druck- und Entlastungsdauer gleich sind. Im Anschluss wird beatmet. Danach erfolgen Beatmung und Herzdruckmassage immer im Wechsel, das heißt 30 x Drücken und 2 x Beatmen. Sobald die Atmung wieder einsetzt, der Rettungsdienst eintrifft und dieser die Maßnahmen fortsetzt oder eindeutige Lebenszeichen (normale Atmung, Husten, Schlucken) feststellbar sind, können die Wiederbelebungsmaßnahmen beendet werden.

Beatmung

Zu den Wiederbelebungsmaßnahmen gehört neben der Herzdruckmassage auch die Beatmung. Beide Maßnahmen müssen immer im Wechsel durchgeführt werden (30 x Drücken, 2 x Beatmen). Für die Beatmung müssen zunächst die Atemwege freigemacht werden, indem der Kopf nach hinten geneigt und gleichzeitig das Kinn angehoben wird. Im nächsten Schritt wird mit Daumen und Zeigefinger der an der Stirn liegenden Hand des Ersthelfers der weiche Teil der Nase verschlossen und der Mund bei weiterhin angehobenem Kinn geöffnet. Der Ersthelfer atmet nun normal ein und legt seine Lippen dicht um den Mund des Betroffenen, um über einen Zeitraum von einer Sekunde gleichmäßig Luft in den Mund des Verletzten zu blasen. Dabei muss sich der Brustkorb des Bewusstlosen sichtbar heben. Zu beachten ist, dass die Kopflage des Betroffenen beibehalten wird. Der eigene Kopf wird zur Seite gedreht, um erneut einzuatmen und zu beobachten, ob sich der Brustkorb wieder senkt. Nun muss der Bewusstlose ein weiteres Mal beatmet werden.

Person atmet?

Bei einem Bewusstlosen erschlaffen die Muskeln. Wenn der Betroffene zudem auf dem Rücken liegt, kann die Zunge in den Hals zurücksinken, was zur Folge hat, dass die Atemwege blockiert werden. Zu Beginn muss kontrolliert werden, ob die Person atmet. Dabei muss der Hals des Betroffenen überstreckt und der Mund leicht geöffnet werden. Durch Neigen des Kopfes nach hinten bei gleichzeitigem Anheben des Kinns müssen die Atemwege freigemacht werden. Sichtbare Essensreste oder Gebissteile müssen entfernt werden, damit der Betroffene nicht erstickt. Die Atemkontrolle wird nun mittels Sehen, Hören und Fühlen durchgeführt. Sollte keine normale Atmung feststellbar sein oder daran Zweifel bestehen, muss von einem Kreislaufstillstand ausgegangen werden. In diesem Fall ist eine Herz-Lungen-Wiederbelebung lebensnotwendig, ansonsten führt der Herzstillstand zum Tod. Diese muss bis die Atmung des Bewusstlosen wieder einsetzt oder bis zum Eintreffen des Notarztes durchgeführt werden.

Brustschmerzen

Anzeichen für Brustschmerzen können Atemnot, Angst und Panik, plötzliche Hustenattacken, veränderte Atemgeräusche sein. Weitere Indizien könnten ein schneller und eventuell unregelmäßiger Puls oder eine blasse, manchmal auch eine blau-graue Hautfarbe sein. Diese Symptome können viele Ursachen haben. In jedem Fall müssen der Oberkörper des Verletzten erhöht gelagert und enge Kleidung, wie Krawatten, Hemdknöpfe oder Gürtel, gelockert werden. Befindet sich der Betroffene in einem geschlossenen Raum, sollten die Fenster geöffnet werden. Wichtig ist es auch hier, dass der Notarzt alarmiert wird, lebenswichtige Funktionen kontrolliert werden, die Eigenwärme des Betroffenen erhalten und Fürsorge geleistet wird. Sollte ein vom Arzt zuvor verordnetes Präparat (Spray) beispielsweise bei einer Herzmuskelschwäche vorliegen, kann dem Betroffenen dabei geholfen werden, dieses einzunehmen. Hat der Betroffene etwas verschluckt, hilft husten und leichtes Schlagen zwischen die Schulterblätter durch den Ersthelfer.

Kopfverletzungen

Bei Kopfverletzungen klagen Betroffene oft über Kopfschmerzen, die Steuerung des Körpers fällt schwer, Gedächtnislücken treten auf oder sie sind halbseitig gelähmt. Zur Ersten Hilfe gehören die Hochlagerung des Kopfes sowie die Kontrolle der lebenswichtigen Funktionen, der Notruf, Wärme und psychische Betreuung. Liegt ein Schlaganfall vor, sollten die gelähmten Körperteile zusätzlich gepolstert werden. Zu Blutungen am Kopf kann es durch ganz harmlose Platzwunden kommen, aber auch schwere Schädelverletzungen sind möglich. Wenn möglich, den Betroffenen erzählen lassen, was passiert ist. Außerdem muss der Verletzte genau beobachtet werden. Bei einer Platzwunde kann ein Druckverband angelegt werden. Sollte nach einer Kopfverletzung die Atmung aussetzen, muss sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen werden. Wird der Betroffene bewusstlos, aber atmet noch, ist die stabile Seitenlage erforderlich, damit der Verletzte nicht, u.a. durch das Zurückfallen der Zunge, erstickt.

Sonstige sichtbare Verletzungen

Sonstige sichtbare Verletzungen sind direkt verbunden mit den Gefahren Schmerzen, Blutverlust und Infektionen. Ersthelfer sollten bei der Versorgung von Wunden immer Handschuhe tragen. Verletzte Arme oder Beine mit stark blutender Wunde müssen hochgelagert werden. Zudem sollte die zuführende Arterie nach Möglichkeit abgedrückt werden. Nun wird der Druckverband angelegt welcher aus keimfreiem Material bestehen muss. Wenn sich Fremdkörper in Wunden befinden, sollten diese, wenn möglich, sorgfältig mit einer Pinzette entfernt werden. Handelt es sich um größere und festsitzende Fremdkörper, wird der Verband mit einer Polsterung, die zur Minderung des Drucks auf den Fremdkörper beiträgt, darüber angelegt. Sind zudem Schwellungen sichtbar oder hat der Betroffene Schmerzen an Muskeln, Knochen oder Gelenken, sollten diese Körperstellen ruhig gehalten und gekühlt werden. Zudem ist es natürlich wichtig, einen Notarzt zu rufen und lebenswichtige Funktionen regelmäßig zu kontrollieren.

Die vorangehenden Texte stellen eine unabhängige Patienteninformation dar, die von uns erarbeitet wurde, um unseren Besuchern und Mitgliedern hochwertige Informationen bereitzustellen und medizinisches Fachwissen verständlich zu veranschaulichen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Zu weiterführenden Informationen raten wir zur Konsultation eines behandelnden Arztes, bzw. des Hausarztes, denn die hier veröffentlichten Inhalte sind keine ärztliche Beratung und ersetzen auch keine Diagnose oder Therapie.

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