Arzneimittelnebenwirkungen: Datenbank für Jedermann startet

Arzneimittelnebenwirkungen: Datenbank für Jedermann startet

Der Arzt verschreibt ein Medikament und man nimmt es nach Anweisung – so schnell und simpel ist der Vorgang erklärt, der einer medikamentösen Behandlung zugrunde liegt. Der Beipackzettel verbleibt daher oftmals zusammengefaltet im Päckchen. Wenn man sich doch die Zeit nimmt, die Angaben des Beipackzettels zu studieren, vergeht schnell die Lust an der Einnahme, denn die Liste der Nebenwirkungen ist oft sehr lang.

Bei Beschwerden die „sehr selten“ (weniger als 1 Behandelter von 10.000) auftreten, kann man vielleicht noch darüber hinwegsehen, bei „sehr häufig“ (mehr als 1 Behandelter von 10), wird das schon schwieriger. Kein Wunder also, dass viele Patienten das verschriebene Medikament lieber zur Seite legen oder nur mit mulmigem Gefühl einnehmen.

Doch was sind Nebenwirkungen überhaupt?

Nebenwirkungen lassen sich in zwei Kategorien unterteilen. Die einen sind für das Arzneimittel typische Nebenwirkungen, welche dosisabhängig sind, die anderen sind dosisunabhängig und verursachen beispielsweise Überempfindlichkeitsreaktionen. Dabei müssen nicht alle Nebenwirkungen negativ sein. Manche Mittel sind für Begleiterscheinungen bekannt, die durchaus erwünscht sein können. In anderen Fällen kann die Schwere der Erkrankung eine Behandlung mit dem entsprechenden Medikament notwendig machen, auch wenn die Nebenwirkungen zum Teil sehr unangenehm sein können.

Dies ist zum Beispiel bei einer Chemotherapie der Fall. Individuell muss daher immer abgewogen werden, ob der Nutzen des Arzneimittels dessen Risiken übersteigt und ob das Risiko in einem vernünftigen Verhältnis zur Erkrankung steht. Bei einem leichten Schnupfen wird wohl kein Arzt gleich ein Antibiotikum verschreiben. Treten nach der Einnahme eines Medikamentes Nebenwirkungen auf, die bisher nicht bekannt waren, können diese gemeldet werden und das sollten sie sogar. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn, sammelt alle Verdachtsfälle. Und genau diese Sammlung von Fällen soll nun öffentlich zugänglich gemacht werden.

Wichtige Hinweise zur Datenbank

Das BfArM registriert in seiner Datenbank alle Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen, die in Deutschland seit 1995 gemeldet wurden. Das Ziel des Instituts ist es, das Thema Nebenwirkungen transparenter zu machen und nicht nur Ärzten, sondern auch interessierten Privatpersonen die Möglichkeit zu geben, sich umfassend zu informieren. Im Unterschied zu den registrierten Beobachtungen der Datenbank enthält der Beipackzettel nur überprüfte und bestätigte Angaben. Man sollte daher die Meldungen nicht überbewerten. Der direkte Zusammenhang von Medikamenteneinnahme und Nebenwirkung ist in diesen Verdachtsfällen nicht belegt.

Im individuellen Fall können zusätzlich auch andere Medikamente eingenommen worden sein und die beschriebenen Symptome sind nur durch das Zusammenwirken der Arzneien aufgetreten. Besonders wichtig zu betonen ist außerdem, dass die Datenbank keinerlei Auskunft über die Häufigkeit der Begleiterscheinungen gibt. Da die Erfassung davon abhängig ist, ob ein Patient beobachtete Nebenwirkungen auch an seinen Arzt und damit an die Datenbank weitergibt, oder nicht. Viele bleiben daher gegebenenfalls unerwähnt, wohingegen andere Symptome besonders oft geschildert werden. Der Zugriff auf die BfArM-Datenbank ist sicher gerade für Mediziner sehr interessant und informativ, sollte aber in keinem Fall zusätzliche Angst oder Bedenken schüren. Das individuelle Beratungsgespräch mit dem Arzt kann nach wie vor nichts ersetzen.

 

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