Medikamente auf dem Prüfstand

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Medikamente auf dem Prüfstand

Brauchen Medikamente wirklich teure Inhaltsstoffe?

FDP und Union haben einen Durchbruch erreicht: Amnog, das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Die neu verhandelten Regelungen zur Kontrolle und Regulation von Arzneimittelpreisen galt bisher jedoch nur für Medikamente, die nach Inkrafttreten des Gesetzes zugelassen wurden. Das soll sich nun ändern. Auch im Bestandsmarkt soll nun auf Spurensuche gegangen werden.

Amnog und der G-BA

Laut Amnog sollen die Pharmafirmen von nun an nicht mehr eigenmächtig die Preise für ihre patentierten Arzneimittel festlegen dürfen. Sie wurden durch die Gesetzesänderung dazu verpflichtet, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Dossiers vorzulegen, die den Mehrwert ihrer Medikamente gegenüber anderen Präparaten belegen. Auf der Grundlage dieser Nutzenbewertung werden dann die Preise für die Medikamente mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) neu verhandelt. Diese umfangreiche und aufwendige Maßnahme soll nicht nur dem Staat, sondern auch dem Beitragszahler Einsparungen in Milliardenhöhe bringen. Vorerst prüft der G-BA unter der Leitung seines unparteiischen Vorsitzenden Josef Hecken jene Präparate, welche für zur Behandlung von Volkskrankheiten wie Depressionen, Diabetes und Osteoporose eingesetzt werden.

Gegenwind aus der Pharmaindustrie

Die Pharmaindustrie, welche nun ihre Pfähle schwimmen sieht, setzt sich zur Wehr. Beispielsweise der Hersteller Novartis, welcher eine Gegenklage gegen die Nutzenbewertung seiner Medikamente einreichte. Der Staat bleibt jedoch eine geschlossene Mauer, denn jegliche Klagen scheiterten. Einige wenige Hersteller zogen es auf Grund dessen vor, ihre Medikamente nicht auf den deutschen Arzneimittel-Markt zu bringen und lieber ins Ausland zu expandieren. Dass die Pharmaunternehmen dem neuen Gesetz eher kritisch gegenüberstehen, ist leicht nachzuvollziehen. Schließlich müssen sie sich nach einer Kosten-Nutzen-Analyse unter Umständen mit einer schmaleren Gewinnspanne zufrieden geben.

Vor allem während der ersten zwanzig Jahre nach Entwicklung eines neuen Medikaments ist dies für die Hersteller besonders schmerzhaft. Das in diesen zwanzig Jahren geltende Patent wird zeitmäßig bereits zur Hälfte von klinischen Studien verschlugen und kann somit nur in der zweiten Hälfte gewinnbringend vermarktet werden. Danach sind auch andere Konkurrenten dazu berechtigt, das Präparat zu produzieren. Doch auch andere Experten erheben kritische Vorwürfe. So kommt Amnog vor allem den Krankenkassen gelegen, welchen nun ein nicht geringes Mitspracherecht eingeräumt wurden. Kritiker befürchten, dass die Kassen diese Machtposition ausnutzen und zu rigoros handeln könnten.

 

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