Die Unterversorgung von behinderten Frauen im Bereich Gynäkologie

Die Unterversorgung von behinderten Frauen im Bereich Gynäkologie

Für uns Frauen ist es ein nahezu tägliches Brot, dass wir halbjährlich zum Gynäkologen gehen, um uns sowohl der Krebsvorsorgeuntersuchung als auch weiteren Untersuchungen zu unterziehen. Es hat sich nun gezeigt, dass es in ganz Deutschland nur fünf gynäkologische Praxen gibt, die für behinderte Frauen zugänglich sind und dass auch in diesem Bereich noch immer Ressentiments gegenüber Menschen mit Behinderungen bestehen.

Ressentiments gegenüber behinderten Frauen

Viele betroffene Frauen berichten, dass sie auch während einer gynäkologischen Untersuchung oder gar Beratung weniger als Frau denn als behinderter Mensch gesehen werden. Auch der Kinderwunsch führt bei manchen Ärzten dazu mit Vorurteilen zu reagieren. Diese Situation ist besonders psychisch sehr belastend für betroffene Frauen. Sieht man von den generellen Untersuchungen in einer gynäkologischen Praxis ab, so ist die Krebsfrüherkennung besonders wichtig für jede Frau, sodass es auch behinderten Frauen möglich sein muss eine gynäkologische Praxis aufzusuchen.

Fühlen betroffene Frauen sich unwohl und schieben daher den Frauenarztbesuch auf, kann das zusehends gefährlich werden. Barrierefreiheit ist in vielen Praxen nicht gegeben, weshalb schon der Zugang nicht allen Menschen gleichsam möglich ist. Auch wenn diese Problematik durch Mithilfe Anderer beseitigt werden kann, sind behinderte Frauen auf weitere Hilfe angewiesen.

Beispielsweise ist es ihnen nicht möglich selbstständig auf den gynäkologischen Stuhl zu gelangen, weshalb ein Hebelifter vor Ort sein müsste, um ihnen die entsprechende Untersuchung gewähren zu können. Kaum eine Praxis in Deutschland hat sich auf diese Erfordernisse ausgerichtet, sodass ein Frauenarztbesuch für behinderte Frauen zur Qual werden kann.

Keine lukrative Klientel

Die Begründung für diese beschriebenen Tatsachen liegt wie so oft in der Tatsache begründet, dass eine Behandlung oder Untersuchung von behinderten Frauen sich für viele Gynäkologen schlichtweg nicht auszahlt. Die Behandlungszeit ist meist ausgeprägter, die Entlohnung allerdings nicht. Vertreter fordern daher, dass die Krankenkassen eine entsprechende Entlohnung für Ärzte, die behinderte Frauen behandeln, erhalten. Weiterhin sollte bereits im Studium gelehrt werden wie der Umgang mit behinderten Frauen in einer gynäkologischen Praxis aussehen kann. Auch die Barrierefreiheit sollte vom Gesetzgeber als Muß respektive als Kriterium für die Zulassung einer Praxis erklärt werden. Behinderte Frauen müssen das Recht auf eine gesundheitliche Förderung haben, wie wir Alle. Dass darüber überhaupt noch diskutiert werden muss, ist erschreckend genug.

 

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