Wissenswertes zum Thema Schwerbehinderung

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Rund jeder elfte Bundesbürger lebt mit einer Schwerbehinderung, ist also nicht in der Lage, im üblichen Maße am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Einfache Tätigkeiten des Alltags können dabei schon besondere Herausforderungen darstellen. Die wichtigsten Fragen zum Thema Schwerbehinderung haben wir daher nachfolgend zusammengefasst.

Wer erhält einen Schwerbehindertenausweis?

Damit ein Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden kann, muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen.  Weiterhin muss der Wohnsitz des Antragsstellers in Deutschland liegen, in manchen Fällen genügt allerdings auch der Arbeitsplatz auf deutschem Bundesgebiet. In einigen Bundesländern kann dieser Antrag online ausgefüllt und abgeschickt werden.

Falls dies nicht möglich sein sollte, kann das entsprechende Formular formlos direkt beim Versorgungsamt beantragt werden. Wer im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ist und Leistungsansprüche geltend machen will, muss diesen bei sich tragen und vorzeigen. Da dieser nur so groß wie eine Scheckkarte ist, sollte dies problemlos möglich sein. Vorgezeigt werden muss er dazu beispielsweise in öffentlichen Beförderungsmitteln, beim Arbeitgeber oder Sozialleistungsträgern.

Was ist der GdB?

GdB steht als Abkürzung für den eben bereits angesprochenen Grad der Behinderung. Mitarbeiter des Versorgungsamtes ermitteln diesen auf Grundlage medizinischer Befunde, wobei hier sowohl die seelische Gesundheit des Betroffenen als auch die geistigen Fähigkeiten sowie der körperliche Zustand berücksichtigt werden. Die Staffelung erfolgt bis zu einem GdB von 100. Der niedrigste Grad der Behinderung liegt bei 20, ab hier gilt man als behindert. Eine Schwerbehinderung liegt ab einem GdB von 50 vor, erst dann kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Bei Patienten mit mehreren Behinderungen werden die einzelnen Grade nicht einfach aufaddiert, ihre Auswirkungen auf die Person werden in der Gesamtheit betrachtet.

Das bedeuten die Merkzeichen

Im Schwerbehindertenausweis werden zwei Dinge angegeben:  neben dem GdB auch Merkzeichen, die die Art der Behinderung näher beschreiben. Ihre Bedeutungen:

  • „G“ – erheblich gehbehindert
  • „aG“ – außergewöhnlich gehbehindert
  • „BL“ – blind
  • „GL“ – gehörlos
  • „H“ – die Person ist dauerhaft auf Hilfe angewiesen
  • „B“ – Begleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln erforderlich
  • „RF“ – Befreiung von Rundfunkgebühren möglich

 

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