Vorteile der Privatversichung

Vorteile der Privatversichung

„Sind Sie privat versichert oder Kassenpatient?“ Diese Frage löst in der einen Hälfte der Patienten ein entspanntes Lächeln und in der anderen ein Ziehen in der Magengrube aus. Die Frage nach dem Versicherungsstatus ist signifikant mitentscheidend für die Qualität der nachfolgenden Serviceleistungen. Das bestätige nun auch eine Studie, die die Bundestagsabgeordnete Nicole Maisch in Auftrag gab.

Die Studie

Die Grünen-Politikerin wollte der Frage auf den Grund gehen, ob es sich bei den sprichwörtlichen Unterschieden zwischen Kassen- und Privatpatienten um einen Mythos oder die Realität handelte. Sie veranlasste ihre Testpersonen, insgesamt 470 Anrufe in hessischen Facharztpraxen mit nur einem Ziel zu kontaktieren: Einen Konsultationstermin vereinbaren, einmal als gesetzlich Versicherter und einmal als Privatpatient. Die Probanden riefen also kurz nacheinander zwei Mal in der selben Praxis an und ließen sich von den freundlichen Empfangsdamen Terminvorschläge geben.

Das Ergebnis war sowohl deutlich als auch erschreckend. Bei siebzehn Praxen aus den Fachbereichen HNO, Dermatologie, Kardiologie, Neurologie, Orthopädie, Radiologie, Innere Medizin und Augenheilkunde bekamen die Kassenpatienten – im Vergleich zu den vermeintlichen Privatpatienten – erst gar keinen Termin. In allen anderen Praxen mussten sie je nach Region im Schnitt 20 Tage länger auf einen Termin warten. Die terminlichen Unterschiede lagen hier zwischen elf und 36 mehr Wartetagen, was bei gleichem Krankheitsbild und gleicher Auslastung der Praxis schon an einen Skandal grenzt.

Reaktion der Landesärztekammer Hessen

Angestoßen durch die turbulenten Ergebnisse der oben genannten Studie meldete sich der Präsident der Landesärztekammer in Hessen zu Wort. Die Ergebnisse der Studie seien nicht zu negieren, räumte er ein, jedoch würden sie doch vor allem eines beweisen: Dass deutsche Facharztpraxen terminlich enorm ausgelastet seien. Die Serviceunterschiede seien durch den hohen Kostendruck bedingt, dem ein niedergelassener Arzt mit lediglich gesetzlich versicherten Patienten nichts entgegenzusetzen hätte.

Wahre Worte, jedoch ändert dies nichts an der Tatsache, dass man in gewisser Hinsicht in Deutschland als Kassenpatient ein Patient zweiter Klasse ist. Die Qualitätsunterschiede beziehen sich allerdings nur auf die Serviceleistungen, nicht aber auf die Behandlungen der Patienten, so der Präsident. In Deutschland werde jeder nach bestem Wissen und Gewissen und nach den neusten medizinischen Kenntnissen versorgt – unabhängig von seinem Versicherungsstatus. Man möchte fast erwidern, dass das doch wohl das Mindeste sei.

 

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