Farbstoffe in Lebensmitteln: Wie gefährlich sind sie?

Farbstoffe in Lebensmitteln: Wie gefährlich sind sie?

Wer kleine Kinder hat, kennt diese Situation nur allzu gut: Beim alltäglichen Einkauf im Supermarkt greifen die kleinen Fingerchen vor allem nach knallbunten und hoch aromatischen Süßigkeiten und Getränken. Dass diese in rauen Mengen verzehrt schlecht für Zähne und Figur sind, ist jedem klar. Doch haben Sie sich auch schon einmal genauer mit dem eigentlichen Kern der Sache beschäftigt – mit den künstlichen Aromen und Farbstoffen, welche die Leckereien für den Nachwuchs erst so richtig attraktiv machen?  Falls nicht, sollten Sie diesen Artikel aufmerksam lesen.

Negative Auswirkungen von künstlichen Lebensmittelzusatzstoffen

Dass durch den künstlich herbeigeführten Geruch und das attraktive Aussehen vieler hochverarbeiteter Lebensmittel unser Geschmacks- und Genussempfinden positiv beeinflusst wird, ist keine Frage. Die Lebensmittelindustrie ist in der Entwicklung jener Zusatzstoffe mittlerweile sogar so weit vorgedrungen, dass für den Verbraucher oft nicht mehr erkennbar ist, ob es sich um natürliche oder künstliche Aromen und Farben handelt. Die gesetzliche Aufsicht über die verwendeten Lebensmittelzusätze hat in Europa die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa).

Diese prüft, bewertet und gibt die analysierten Zusatzstoffe – gegebenenfalls mit einer Höchstgrenze – frei. Ein Problem, welches sich jedoch in den letzten Jahren herausgebildet hat, ist dass laut Verbraucherschützer die rund 320 zugelassenen Lebensmittelzusätze – Tendenz steigend – bei weitem nicht alle als tatsächlich so unbedenklich eingestuft werden können, wie von der Efsa veranschlagt. Der Grund für diese Unstimmigkeiten dürfte unter anderem in dem Umstand liegen, dass leitende Positionen der Organisation von Lobbyisten der Lebensmittelindustrie bekleidet werden.

Erschreckend ist, dass die deutschen Verbraucherzentralen mittlerweile eine Liste von fast 150 Zusatzstoffen erstellt haben, welche sie nur in starker Einschränkung zum Verzehr empfehlen. Dabei handelt es sich sowohl um Geschmacksverstärker wie Glutamat, als auch um so genannte Azofarbstoffe. Alle gelisteten Inhaltsstoffe wurden von der Efsa im Vorhinein freigegeben. In einer Studie aus dem Jahr 2007 wurde ein Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Azofarbstoffen und dem Auftreten von Hyperaktivität bei Kindern festgestellt. Dieser Befund wurde jedoch nie gänzlich anerkannt, führte aber dennoch zu einem von der Efsa verhängten Warnhinweis auf Lebensmittelverpackungen, die die folgenden Farbstoffe enthalten: Tartrazin (E102), Gelborange S (E110), Azorubin (E122), Cochenillerot (E124), Allunarot (E129) und Chinolingelb (E104).

Verbraucher lesen von nun an den Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ – ein kleiner Sieg für die Verbraucherschützer. Ein Kampf ist es aber immer noch an vielen anderen Fronten der Lebensmittelindustrie. So stehen auch viele andere Azofarbstoffe unter dem Verdacht, bei Verzehr Allergien und Pseudoallergien mit Symptomen wie Asthma und Hautödemen auszulösen, doch die Efsa räumt lediglich bei Tartrazon (E102) ein, dass dieser „bei einem kleinen Teil der Bevölkerung Unverträglichkeitsreaktionen hervorrufen kann“.

Verbraucherschutz und wie Verbraucher sich selbst schützen können

Anfang Juni diesen Jahres kam dann endlich, was schon lange fällig war: Die zulässigen Höchstgrenzen für drei hochgradig negativ-verdächtigen Farbstoffe – namentlich Gelborange S (E110), Chinolingelb (E104) und Cochillenrot (E124) – wurden massiv herabgesetzt. Die Verbraucherschutzzentralen fordern jedoch ein komplettes Verbot der ungesunden Zusätze und den Ersatz durch natürliche Stoffe wie Rote-Beete- oder Brennessel-Saft. Verbraucher selbst können jedoch durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung auch eine gewisse Sicherheit erlangen. Lebensmittel sollten möglichst so frisch und unverarbeitet wie möglich gekauft und dann selbst zubereitet werden. Des Weiteren sind vor allem Öko- und Bio-Lebensmittel zu empfehlen, die nur aus einer Zusatzstoff-Liste von 50 Substanzen wählen dürfen, die von den Verbraucherschützern fast durchweg als unbedenklich empfohlen werden. Süßstoffe, Stabilisatoren, künstliche Farbstoffe und Geschmacksverstärker sind für Bio- und Öko-Lebensmittel übrigens per se verboten.

 

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