Verletzt die Bewertung von Glyphosat EU-Recht?

Verletzt die Bewertung von Glyphosat EU-Recht?

Der amerikanische Gentechnikkonzern Monsanto möchte sein Image verbessern. Der größte Saatguthersteller der Welt positioniert sich als Pionier der grünen Gentechnik, der damit die Versorgung der Weltbevölkerung mit Lebensmitteln sichert. Aktuell steht der Konzern allerdings wegen seines Produkts Roundup in der Kritik. Roundup enthält den Herbizidwirkstoff Glyphosat, der in vielen Unkrautvernichtungsmitteln enthalten ist und im Verdacht steht, Krebs zu verursachen.

Die WHO hält Glyphosat für krebserregend

Nachdem viele Baumärkte Pflanzenschutzmittel nach einer Warnung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Sortiment genommen haben, kommt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Gegensatz zur WHO zu einer anderen Bewertung: Es sei nicht notwendig, die Unkrautvernichtungsmittel aus dem Regal zu nehmen. Unterstützung erhält das BfR nun von der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die zu dem Ergebnis gelangt, dass Glyphosat nicht krebserregend sei.

Verletzt die Bewertung der EFSA das EU-Recht?

Die österreichische Umweltschutzorganisation Global 2000 behauptet, dass die Bewertung der EFSA das EU-Recht verletze. Obwohl unabhängige Expertinnen und Experten der IARC, der Internationalen Agentur für Krebsforschung der WHO, einen signifikanten Zusammenhang zwischen Glyphosat und dem Vorkommen von Krebs bei zahlreichen Studien an Mäusen festgestellt hatten, hatte das BfR, das sich für die Überprüfung des Zusammenhangs auf die Interpretation der Industrie verlassen hatte, diesen nicht erkennen wollen.

Das zweifelhafte Vorgehen der EFSA

Als der von der WHO belegte signifikante Zusammenhang zwischen dem Auftreten eines Tumors und dem Verabreichen von Glyphosat als gesichert gelten konnte, wurde mittels sogenannter historischer Kontrolldaten, die unter bestimmten Voraussetzungen, die hier nicht erfüllt waren, hinzugenommen werden, die spontane Tumorhäufigkeit bei den unbehandelten Mäusen nach oben gesetzt, sodass der Unterschied zu den Mäusen, die Glyphosat erhalten hatten, nicht mehr signifikant war.

Glyphosat: In der EU weiter zugelassen

Der Herbizidwirkstoff Glyphosat dürfte in der EU nicht mehr zugelassen werden, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Krebs und Glyphosat nachgewiesen werden kann. Legt man die wissenschaftlichen Studien der WHO zugrunde, dürfe Glyphosat also nicht mehr in der EU vertrieben werden. Die österreichische Umweltschutzorganisation Global 2000 hält die Vorgehensweise der europäischen Behörde für inakzeptabel und hält wirtschaftliche und handelspolitische Aspekte für die ausschlaggebenden Gründe der Risikobewertung durch die EFSA.

 

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