Patientenrechtegesetz- Änderung stärkt Patientenrechte deutlich

Patientenrechtegesetz- Änderung stärkt Patientenrechte deutlich

Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sowie der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller gaben am 23.05. bekannt, dass das neue Patientenrechtegesetz verabschiedet wurde.

Das Gesetz soll das Wissensgefälle zwischen Arzt und Patient beseitigen, sodass die Parteien in einer Beratung auf Augenhöhe kommunizieren können. Verbesserte und verständliche Informationen werden zur Pflicht „Sechs von zehn Patienten kennen einer Studie zufolge ihre Rechte gar nicht oder nur unvollständig“, so ein Zitat der Bundesjustizministerin aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 23.05.2012. Nach ihrer Aussage beklagen viele Patienten, dass sie sich nicht ausreichend informiert fühlten, wie die Ministerin feststellte.

Das neue Gesetz soll diesen Umstand der Patientenrechte verändern. Im Mittelpunkt der Gesetzesänderung steht der Ausgleich des Arzt-Patienten-Gefälles, das vor allem durch eine verbesserte Informationsstruktur erreicht werden soll. Zugleich muss der Arzt den Patienten nun auch über die Kosten der Behandlung aufklären. Die Informationen müssen nach den neuen Richtlinien verständlich sein. Zugleich hat der Patient nun auch das Recht, Einsicht in seine Patientenakte zu nehmen. Die Akte wird daher zu einem wichtigen Beweisstück, wie die Ministerin betonte. Zudem werden die Patientenrechte durch die Änderungen gestärkt. Tritt ein Behandlungsfehler auf, muss der Arzt nun beweisen, dass der Erfolg beispielsweise einer Operation auch ohne Fehler nicht erfolgreich verlaufen wäre.

Viele positive Veränderungen bezüglich der Krankenkassen

Wie der Bundesgesundheitsminister erklärte, werden Kranken- und Pflegekassen nach dem neuen Gesetz dazu verpflichtet, dem Patienten bei der Durchsetzung von entstandenen Schadenersatzansprüchen zu helfen. Vor allem Leistungen zur Durchsetzung der Ansprüche stehen dabei im Mittelpunkt, wie Bahr erklärte. Solche Leistungen sind beispielsweise die Erstellung von Gutachten. Gerade dieser Punkte wurde vielen Patienten in der Vergangenheit zum Verhängnis.

Ein Gutachten dieser Art kann mehrere Tausend Euro kosten, die oftmals von den Patienten selbst aufgebracht werden mussten. War das Urteil negativ, bekamen die Patienten die Gutachterkosten nicht erstattet. Zugleich werden nun Entscheidungen der Kassen sanktioniert, die nicht fristgerecht stattfanden, wie Bahr in der Pressemitteilung erläuterte. Neben diesen Maßnahmen wird nun auch ein Fehlermeldesystem für Patienten eingeführt, in welchem Behandlungsfehler aufgeführt werden können. Solche Systeme werden von den meisten Ärzten bisher noch vermieden, obwohl es derzeit tatsächlich bereits Anbieter solcher Möglichkeiten gibt. Mit der Neuregelung werden die Ärzte nun dazu verpflichtet. Zugleich soll ein Beschwerdemanagement in Krankenhäusern verbindlich vorgeschrieben werden.

Ein Fazit

Insgesamt gesehen geht die Politik damit einen Schritt in Richtung Transparenz für die Patienten. Angesprochen werden dabei genau jene Punkte, die sich in der Vergangenheit als problematisch erwiesen und immer wieder zu Problemen führten. Damit werden insgesamt die Rechte der Patienten gestärkt.

 

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