Behandlungsfehler: Welche Rechte haben Betroffene?

Behandlungsfehler: Welche Rechte haben Betroffene?

Dieser Tage geistern durch die Medien zahlreiche Berichte von Behandlungsfehlern im OP, im Krankenhaus oder auch beim Allgemeinmediziner in der Praxis. 12000 Beschwerden gingen allein 2013 bei der Bundesärztekammer wegen möglicher Behandlungsfehler ein. In 2200 Fällen bekamen die Klagenden recht. Das sind erschreckende Zahlen, die uns auch zu der Frage führen: Welche Rechte haben Patienten im Fall einer Falschbehandlung?

Die häufigsten Behandlungsfehler werden am Knie oder an der Hüfte vorgenommen. Die meisten Fehler werden noch immer in Folge von Operationen beklagt. Nur rund ein Viertel der Beanstandungen betrafen niedergelassene Ärzte. Grund für diese Statistik ist sicherlich zum einen die Privatisierung der Krankenhäuser, die sie dazu anhält eine größere Rendite zu erzielen und zum anderen der Stress, dem ein praktizierender Arzt unterliegt. Besonders Operationen bringen dem Krankenhaus viel Geld ein, sodass möglichst viele Eingriffe dieser Art täglich durchgeführt werden sollten. Schlafmangel und Unkonzentriertheit tun ihr übriges.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Die Definition des Begriffs Behandlungsfehler ist deshalb so schwierig, weil der Patient in medizinischen Dingen nunmal Laie ist und sich mit Vertrauen in die Hände eines Arztes begibt. Daher zählt bereits eine lückenhafte Aufklärung über die vorzunehmende Operation als Behandlungsfehler. Generell werden die medizinischen Standards herangezogen, wenn es sich um einen Behandlungsfehler handelt. Die Frage ist dann, ob der Arzt den Patienten sorgfältig, rechtzeitig und gründlich behandelt hat. Wenn Sie dem skeptisch gegenüber stehen, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

Sprechen Sie zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt und schildern Sie Ihre Bedenken. Kommen Sie an dieser Stelle nicht weiter, kann die Klinikleitung oder eine Krankenhausinterne Beschwerdestelle konsultiert werden.

Die Ärztekammern bieten Patienten ein kostenfreies Schlichtungsverfahren an. Sie erstellen ein Gutachten, beäugen die Situation kritisch und beraten Sie in Fragen zu Ihrer Behandlung. In dem Gutachten wird festgehalten, ob es sich um einen Behandlungsfehler handelt, der zudem Folgen für die Gesundheit des Betroffenen hatte. Ist der Patient mit dem Gutachten nicht einverstanden, kann er trotzdem vor Gericht ziehen. Diese Streitschlichtung erfolgt außergerichtlich.

Auch über die Krankenkassen können Sie kostenfrei einen Gutachter einschalten oder eine außergerichtliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Dort werden Sie über Ihre juristischen Möglichkeiten aufgeklärt. Zudem stellen die Mitarbeiter der Krankenkassen oftmals Kontakt zur Haftpflichtversicherung des Arztes her, sodass eine außergerichte Einigung leichter vonstatten gehen kann.

Natürlich können Sie auch selbst einen Rechtsanwalt einschalten. Die Ärztekammern verfügen über spezialisierte Kräfte, die Ihnen in dem Fall weiterhelfen können. Die Kosten trägt der Patient in dem Fall allerdings selbst.

Weiterhin kann es hilfreich sein sich einer Selbsthilfegruppe anzuschließen, um Informationen von anderen Betroffenen zu erhalten. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands kann Ihnen bei Fragen ebenfalls kostenfrei unter der Rufnummer 0800-0117722 weiterhelfen.

Welche Rechte habe ich?

Betroffene haben jederzeit die Möglichkeit die OP-Berichte, Aufzeichnungen, den Krankheitsverlauf etc. einzusehen. Lediglich die persönlichen Notizen des behandelnden Arztes muss dieser nicht aushändigen. Sie müssen dabei die Verjährungsfrist von drei Jahren bedenken. Schadensersatz kann nur dann gewährleistet werden, wenn ein Kausalitätszusammenhang zwischen Behandlungsfehler und bleibenden gesundheitlichen Einbußungen hergestellt werden kann.

 

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