Sängerin Anastacia erkrankt erneut an Brustkrebs
In der Weltpresse geht derzeit eine traurige Nachricht um: Die US-Sängerin Anastacia ist zum zweiten Mal an Brustkrebs erkrankt. Bei der 44-jährigen war im Jahre 2003 das erste Mal Brustkrebs diagnostiziert worden und sie hatte den Krebs besiegt. Nun sieht sie sich gezwungen, den Kampf gegen den Krebs noch einmal aufzunehmen.
Tausende von Frauen, die einmal die erschütternde Diagnose Brustkrebs erhalten haben, müssen sich mit der Angst im Nacken arrangieren, dass es zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit kommen kann. Doch einige Neuerungen im Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz, die ab dem 2. März 2013 in Kraft treten, sollen den Schutz und die Behandlungsqualität von Krebspatienten verbessern. Grundlegend geht es in den Änderungen des Gesetzestextes um zwei große Themenbereiche: Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen und der klinische Krebsregister.
Früherkennungsuntersuchungen
Programme zur Früherkennung gibt es bereits in Form des Mammographie-Screenings und es sollen nun weitere für Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs entwickelt und umgesetzt werden. Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sollen künftig weder in der Häufigkeit, noch in ihrer Altersbeschränkung per Gesetz vorgegeben, sondern am aktuellen Stand der Medizin ausgerichtet werden. Des Weiteren soll die Motivation zur Teilnahme an den Untersuchungen durch verschiedene Maßnahmen gefördert werden. Krankenkassen werden zum Beispiel dazu angehalten, ihre Versicherten in Zukunft regelmäßig zu den Untersuchungen einzuladen und die Früherkennungsmaßnahmen werden nicht länger an die Belastungsgrenze chronisch Kranker (ein Prozent des Einkommens) gekoppelt.
Klinische Krebsregister
Zur Grundlage der Verbesserung von Prävention und Behandlung krebskranker Menschen soll das flächendeckende und länderübergreifende klinische Krebsregister dienen. In ihm sollen künftig nach einheitlichen Standards Diagnose, Behandlung, Nachsorge und Rückfälle dokumentiert werden, um so aus diesem gemeinsamen Datensatz einen medizinischen Fortschritt generieren zu können.
Der derzeitige Krebsregister ist noch auf die einzelnen Bundesländer beschränkt und hat sogar in diesem Ausmaß bereits einige Erfolge feiern können. Als Beispiel sei die herausgetretene Wichtigkeit einer begleitenden Hormonbehandlung von Brustkrebspatientinnen über einen Zeitraum von fünf Jahren zu nennen. Oftmals wird die Behandlung vor Ablauf der Zeit abgebrochen und Dank des Registers konnte eine damit zusammenhängende höhere Sterblichkeit und somit die Wichtigkeit dieser Behandlung bewiesen werden.
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