Kur und Reha – Tipps zum Antrag

Kur und Reha – Tipps zum Antrag

Ob Kur oder Reha, es handelt sich hier um Gesundheitsmaßnahmen, deren medizinischer Wert nicht zu unterschätzen ist. Die Beantragung einer solchen Auszeit ist hingegen mit einigen Hürden gespickt, die es zu überwinden gilt. Vistano hat die wichtigsten Tipps für einen solchen Antrag für Dich zusammengefasst.

Eine Kur oder Reha beantragen

Für die Bewilligung einer Kur oder einer Reha sind die jeweiligen Versicherungen zuständig. Steht ein Arbeitnehmer kurz vor der Arbeitsunfähigkeit und beantragt eine Kur, so ist die Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung der richtige Ansprechpartner. Handelt es sich um einen Patienten, bei dem eine ambulante Behandlung nicht ausreicht oder der behandelnde Arzt eine Reha angeordnet hat, so wird dies meist von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Allgemein gesehen haben alle Versicherten gesetzlicher Krankenkassen einen Anspruch auf eine Kur oder eine Reha. Bei privaten Krankenkassen hingegen muss ein entsprechender Tarif mitgebucht worden sein, um die Leistung bewilligt zu bekommen.

Was muss beachtet werden?

Um eine Kur oder Reha genehmigt zu bekommen, muss der behandelnde Mediziner ausführlich begründen, warum diese Gesundheitsmaßnahme für den Patienten nötig ist. Dabei sind verschiedene Aspekte besonders wichtig. So sollte der Arzt genau beschreiben, wie sich die Beschwerden des Patienten auf dessen Alltag auswirken. Außerdem sollte erwähnt werden, was er sich von der Kur oder Reha verspricht und zuletzt sollte darauf eingegangen werden, wie erreichbar die gesetzten Ziele sind. Entsprechende Formulare können bei den Krankenkassen oder den Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung gefunden werden. Weiterhin können sich die Patienten hier auch beraten lassen.

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn der Antrag abgelehnt wurde?

Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann der Betroffene innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, so bleibt zum Einen die Möglichkeit in einem Zeitrahmen von vier Wochen Klage beim Sozialgericht einzureichen. Dieser Weg ist für den Betroffenen zwar kostenfrei, dennoch dauern derartige Klagen meist eine lange Zeit. Häufiger kann es in einem solchen Fall mehr Sinn machen, einige Monate verstreichen zu lassen,  um dann einen neuen Antrag zu stellen. Dieser sollte dann eine bessere Begründung beinhalten, sodass die Chancen auf eine Bewilligung steigen.

 

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