BEM, nach einer langen Pause wieder arbeiten

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BEM, nach einer langen Pause wieder arbeiten

Ein BEM (Eingliederungsmanagemant) muss seit 2004 jeder Arbeitgeber einem länger erkrankten Beschäftigten anbieten. Damit wird die Beschäftigungsfähigkeit abgesichert und man geht gegen den demographischen Wandel vor. Desweiteren kann ein BEM auch zur frühzeitigen Sicherung des Arbeitsplatzes führen. Im Gesetzbuch ist das BEM verankert und dort steht, dass Arbeitnehmer die innerhalb von einem Jahr sechs Wochen oder länger krank waren (ohne Unterbrechung) ein BEM angeboten bekommen.

Es liegt also in der Hand des Arbeitgebers zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und was er tun muss, damit der Arbeitsplatz erhalten bleibt und es keinen Rückschlag gibt. In jedem Betrieb müssen immer passende Entscheidungen getroffen werden. Das Gesetz gibt vor, bei den betroffenen Personen die Interessenvertretung der Beschäftigten (Betriebs- oder Personalrat) teilnehmen zu lassen und für Schwerbehinderte die Schwerbehindertenvertretung. Falls erforderlich, soll ein ein Arzt hinzugezogen werden.

Die Sozialkassen werden durch ein erfolgreiches BEM entlastet

Schließlich werden dann mit einer erfolgreichen Eingliederung keine Krankengeldzahlungen oder Erwerbsminderungsrenten fällig. Dadurch können auch ältere Menschen dauerhaft beschäftigungsfähig bleiben. Das Positive für den Arbeitgeber ist, dass seine Beschäftigten gesund und leistungsfähig bleiben. Außerdem werden auch  Fehlzeiten verringert und somit Personalkosten gespart. Derzeit gibt es einen akuten Fachkräftemangel und durch das BEM wird verhindert, dass Personen krankheitsbedingt ausscheiden. Für betroffene Personen ist das BEM die Chance, der Frühverrentung und der Arbeitslosigkeit zu entgehen. Im Laufe der Zeit wird auch probiert, dem Betroffenen mögliche Hilfen anzubieten, damit er wieder anfangen kann zu arbeiten.

Kündigungsschutz und BEM

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, ein BEM durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer es benötigt, so lautet das Gesetz. Ein Arbeitgeber muss immer erst auf mildere Umstände umstellen können, die dem kranken Arbeitnehmer den Einstieg wieder ermöglichen, bevor er ihn aus Krankheitsgründen kündigen kann. Der Arbeitgeber riskiert einen Kündigungsprozess, wenn er vor der krankheitsbedingten Kündigung kein BEM durchführt. Laut Studien gibt es noch erhebliche Mängel bei der Durchführung und der Qualität der BEM in Betrieben.

 

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