Mitbestimmungsrecht von Kindern bei medizinischen Therapien

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Mitbestimmungsrecht von Kindern bei medizinischen Therapien

Leider ist es immer häuftiger der Fall, dass auch junge Menschen von schwerwiegenden Krankheiten betroffen sind. Junge Krebspatienten und herzkranke Kinder gehören inzwischen zum Alltag. Oftmals beginnt die Frage der medizinischen Mitbestimmung des Betroffenen schon bei der einfachen Grippeimpfung oder auch im Fall von frühen Schwangerschaften. Inwieweit sollen und können Kinder aber an medizinischen Untersuchungen teilhaben?

Der gesetzliche Rahmen

Kinder gelten ab dem 16. Lebensjahr als „einwillungsfähig“, was ihre medizinische Behandlung betrifft, in einigen Fällen sogar bereits ab dem 14. Lebensjahr. Die UN-Kinderrechtskonvention fordert, dass Kinder auch in jüngeren Jahren schon mitbestimmen dürfen, was ihre Therapie angeht und wie diese gestaltet werden soll.

Ein Fallbeispiel

Betrachten wir einen Zehnjährigen, der an Leukämie erkrankt ist. Seine Chance mit Hilfe einer Chemotherapie zu genesen, liegt bei 20 Prozent. Er kennt all die Krankenhausaufenthalte nur zu gut und er will einfach keine Chemotherapie mehr durchleiden müssen. Es ist bereits sein dritter Krankheitsverlauf. Doch ist es so einfach? Kann ein Kind sich gegen seine Heilung enstcheiden und entspricht dies noch dem viel propagierten Begriff des „Kindeswohls“?

Dieser Terminus unterliegt einer starken Ambivalenz. Gemeinhin ist vom Kindeswohl die Rede, wenn es um Misshandlungen oder Vernachlässigung von Kindern geht. Das Kindeswohl soll die Sicherheit eines Kindes zu jeder Zeit garantieren. Stehen die eigenen Entscheidungen des Kindes denen der Fürsorger entgegen, entschied man in der Vergangenheit oftmals nach bestem Gewissen und zwang die Betroffenen notfalls zu ihrem „Glück“. Dies soll nun anders werden. Kindern müssen auch die Möglichkeit haben zu entscheiden, wie viel Kraft und Leiden sie für etwas bereit sind aufbringen und wann sie dem ein Ende setzen wollen. So auch im Fall des an Leukämie Erkrankten.

Welche Kriterien entscheiden darüber, wann ein Kind seine Einwilligung geben darf?

Nach welchen Kriterien soll nun entschieden werden, wann ein Kind einwilligungsfähig ist? Neben dem Alter, das allein betrachtet nicht für die Entschlussfähigkeit des Kindes herangezogen werden sollte, ist auch die Stabilität der Entscheidung wichtig. Äußert das Kind über einen längeren Zeitpunkt hinweg den gleichen Wunsch und argumentiert es differenziert und zielorientiert, sprich ist es sich über die möglichen Konsequenzen bewusst, sollte die Meinung des Kindes auf jeden Fall mit berücksichtig werden.

In Kanada gibt es bereits ein Gesetz, das Kindern ab fünf Jahren ein Partizipationsrecht in medizinischen Entscheidungen zugesteht. So sind chronisch kranke Kinder oftmals als Experten für ihr Leiden und vor allem den Leidensweg anzusehen. Wer kann ein Kind schon dazu zwingen etwas durch zu stehen, was man sich selbst nur schwer vorstellen kann. Angefangen bei einer Impfung, die Nebenwirkungen birgt bis zu einer Chemotherapie, die unvorstellbar viel Kraft fordert.

 

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