Cannabis für medizinische Zwecke anbauen
Bereits vor Tausenden von Jahren entdeckten die Menschen, dass Cannabis eine heilende Wirkung hat. Obwohl der Konsum zu medizinischen Zwecken in Deutschland noch immer umstritten ist, gibt es bereits einige hunderte Patienten die Cannabis zu therapeutischen Zwecken verwenden dürfen. Sie dürfen die Substanz lediglich legal in Apotheken erwerben, um ihre unterschiedlichen Leiden zu lindern. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass im Fall eines 52-Jährigen aus Mannheim eine Ausnahme gemacht wird. Er darf Cannabis zur Selbstbehandlung zu Hause anbauen.
Cannabis zählt in Deutschland zu den illegalen Betäubungsmitteln. Doch neben seiner berauschenden Wirkung, kann es Schmerzen lindern und den Zustand von Menschen, die an Spasmen, Lähmungserscheinungen, Übelkeit, Appetitlosigkeit und Depressionen leiden, verbessern. Deshalb wird es in einigen Fällen als therapeutisches Mittel bei Erkrankungen wie Multipler Sklerose (MS), Krebs oder dem Tourette-Syndrom angewendet. Doch eine solche Behandlung müssen sich die Betroffenen erst einmal leisten können. Das medizinische Cannabis aus der Apotheke ist nicht eben günstig und wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
So stand der 52-Jährige MS-Patient vor dem Dilemma, dass Cannabis seine Symptome zwar merklich linderte, er sich die Substanz aber nicht leisten konnte. In seinem Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht nun, dass er die Pflanzen ausschließlich für den medizinischen Eigenbedarf zu Hause selbst anbauen darf. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Patient auf die Cannabis-Therapie angewiesen sei, sich das Mittel aus finanziellen Gründen aber nicht auf dem gewöhnlichen Weg über die Apotheke beschaffen könne.
Selbstverständlich handelt es sich bei diesem Urteil um eine Einzelfallentscheidung, die keine Allgemeingültigkeit besitzt. Dennoch kann diese Entscheidung unter Umständen auch für ähnlich gelagerte Fälle als Vorbild dienen. Das Urteil zeigt einmal mehr, dass bei der Anwendung von Cannabis für medizinische Zwecke eine verbesserte gesetzliche Regelung notwendig ist.
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