Pflegereform: Bessere soziale Absicherung pflegender Angehöriger

Pflegereform: Bessere soziale Absicherung pflegender Angehöriger

Mit der aktuellen Pflegereform will der Gesetzgeber Menschen, die ein Familienmitglied pflegen, besser sozial absichern. Beispielsweise sollen sie künftig automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein.

Die Bevölkerung altert: Waren in Deutschland 2010 laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes 26 Prozent der Menschen 60 Jahre oder älter, so wird der Anteil 2030 bereits 36 Prozent betragen. Damit nimmt die Zahl der Pflegebedürftigen zu.

Pflegestudie der Techniker Krankenkasse

Die Pflegestudie der Techniker Krankenkasse (TK) hat im Jahr 2014 pflegende Angehörige zu ihrer Situation befragt. Zwei Drittel der ca. 2,5 Millionen Pflegebedürftigen werden von Angehörigen gepflegt. So geben zwei Drittel der pflegenden Angehörigen zu, dass sie sich täglich um Pflegebedürftige kümmern. Jeder Vierte (24 Prozent) sagt, dass er alleine pflegt. Immerhin über die Hälfte teilt sich die Pflegeaufgaben mit anderen Angehörigen inklusive Nachbarn, Freunden und Bekannten. Nach ihren Belastungen gefragt, äußert knapp jeder Dritte (30 Prozent), dass die eigene Gesundheit durch die Pflege angegriffen werde. Und 62 Prozent sagen, dass die Pflege viel von der eigenen Kraft kostet.

Bessere soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen

Vor dem Hintergrund, dass drei von zehn Berufstätigen angeben, ihre Arbeitszeit für die Pflege Angehöriger reduziert zu haben, unternimmt die Pflegereform das Ziel, pflegende Angehörige besser sozial abzusichern. So sollen sie beispielsweise zukünftig automatisch gegen Arbeitslosigkeit abgesichert werden. Auch soll in Zukunft ein rechtlicher Anspruch auf Beratung nicht nur für Pflegebedürftige, sondern auch für pflegende Angehörige bestehen.

Bessere Versorgung von Demenzkranken

Auch die Versorgung von Demenzkranken soll durch die Pflegereform verbessert werden: Orientierte sich die bisherige Einteilung in die drei Pflegestufen nach dem Grad der körperlichen Einschränkung und der Zeit, die für die Pflege des Pflegebedürftigen notwendig ist. Die neue Einteilung in fünf Pflegestufen orientiert sich hingegen an der Selbständigkeit eines Menschen, die z.B. durch eine demenzielle Erkrankung enorm eingeschränkt werden kann.

Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige sollten sich umfassend über Ansprüche aus der sozialen Pflegeversicherung bei ihren Pflegekassen informieren. Auch das Internet stellt einige Informationen bereit.

 

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