Igel-Leistungen: Werden Ärzte zu Verkäufern?
Mediziner bieten neben den Standardbehandlungen sogenannte Igel-Leistungen an, die das herkömmliche Repertoire an Untersuchungen und Leistungen ergänzen. Das Manko: gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Leistungen nicht, sodass sie von den Patienten selbst getragen werden müssen. Dies hängt meist mit dem Umstand zusammen, dass der Nutzen dieser Leistungen nicht hinlänglich bewiesen werden konnte.
In der Regel sind Mediziner verpflichtet objektiv über die Igel-Leistungen zu informieren. Eine Umfrage der Verbraucherzentrale zeigt nun, dass manche Ärzte allerdings dazu tendieren diese Leistungen immens anzupreisen und durch Tricks zu vermitteln. Auf dem Portal „Igel-Ärger“ haben bislang zahlreiche Patienten ihre Sorgen und Beschwerden geäußert. Die Verbraucherschützer sind empört und bieten daher rechtliche Tipps und Hilfestellungen für Betroffene an.
Was sind Igel-Leistungen?
Igel-Leistungen oder auch Zusatzleistungen sehen seit Jahren ähnlich aus: die professionelle Zahnreinigung oder auch Krebsfrüherkennungsmethoden gehören dazu. Diese Methoden sind respektive deren Nutzen ist oftmals umstritten. Noch umstrittener sind allerdings die Methoden, mit denen die Ärzte ihre Patienten versuchen zu beeinflussen. Es kann schonmal vorkommen, dass diese Zusatzleistungen in Form einer Speisekarte bereits während des Wartezimmeraufenthalts ausgeteilt werden. Neben den Leistungen besteht dann die Möglichkeit anzukreuzen welche man wählen möchte als wäre eine Zusatzleistung ein Muß.
In anderen Fällen wurde den Patienten sogar die Weiterbehandlung auf unbestimmte Zeit verweigert. Zudem mussten viele Patienten per Unterschrift bestätigen, dass sie keine Zusatzleistung in Anspruch nehmen wollten. Dieses Vorgehen suggeriert eine Dringlichkeit der Behandlung, die nicht gegeben ist. Weitere Betroffen berichten, dass an ihnen Zusatzleistungen vorgenommen wurden ohne das vorab mit ihnen zu besprechen, sodass die Rechnung erst im Nachinein entsprechend hoch ausfiel.
Verbraucherschützer raten dazu sich alle Leistungen vorab in Rechnung stellen zu lassen und bei Fehlverhalten die Kassenärztliche Vereinigung zu kontaktieren. Natürlich betrifft dieses Fehlverhalten längst nicht alle Ärzte, aber auch in diesem Bereich ist Vorsicht geboten und Betroffene sollten wissen, dass sie von Verbraucherschützern Hilfe erwarten können.
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