Gift in Wasserspielzeug gefunden – welche Materialen sind betroffen?

Gift in Wasserspielzeug gefunden – welche Materialen sind betroffen?

Beim Kauf von Wasserspielzeugen ist derzeit höchste Vorsicht geboten: Eine Reihe von Badeartikeln enthalten giftige Stoffe – und das in einer besorgniserregend hohen Konzentration. Zu diesem Ergebnis kam die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einer kürzlich durchgeführten Untersuchung. Besonders sogenannte Weichmacher wurden bei vielen Produkten in Mengen festgestellt, die die Grenzwerte deutlich überschreiten.

Wissenschaftler gehen davon aus, dass bestimmte Weichmacher bei langfristigem Kontakt mit dem menschlichen Organismus Gesundheitsschäden verursachen können: Neben einem negativen Einfluss auf den Hormonhaushalt, der bei Männern in Unfruchtbarkeit resultieren kann, werden Leber- und Nierenschäden als mögliche Folgen vermutet; von krebsfördernden Eigenschaften wird ebenso ausgegangen.

Sehr bedenklich in diesem Fall ist, dass Kinder besonders anfällig für diese Schadstoffe sind. Von Herstellern und Politik fordert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen daher unverzügliches Handeln. Wie sich Verbraucher schon jetzt schützen können bzw. welche Produkte umgangen werden sollten, wird im Folgenden erläutert.

Welche Materialien sind konkret betroffen?

Zum Umfang der Laboruntersuchung gehörten zwölf Badeartikel, die allesamt aus dem Kunststoff Polyvinylchlorid (PVC) hergestellt wurden. Da diese Kunststoffart in seiner Reinform zu spröde ist, um sie beispielsweise für die Produktion von Wasserbällen zu verwenden, werden Phthalat-Weichmacher beigemischt – zu oft leider in bedenklichen Konzentrationen; fünf der zwölf via Amazon bestellten Artikel fielen besonders negativ auf: Hier betrugen die Anteile der gesundheitsschädlichen Phthalate 30-43 Prozent – bei einem erlaubten Grenzwert von maximal 0,1 Prozent.

Neben Weichmachern wurden die Plastikspielzeuge auch auf zinnorganische Verbindungen und PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) untersucht; diese Stoffe wurden jeweils in einem einzigen Produkt in erhöhten Mengen ausfindig ausgemacht. Abgesehen davon, dass Hersteller bei der Produktion von Kinderspielzeugen gesetzliche Richtwerte überschreiten, ist ihre Informationspolitik bzw. die der Importeure nicht weniger zu kritisieren: Ausschließlich zwei der überprüften Artikel wurden mit der Angabe des verwendeten Kunststoffs („PVC“) ausgeliefert. Der Hinweis, dass weder Phthalate noch andere giftige Weichmacher verwendet wurden, war nur auf sechs Spielzeugen zu finden; diese Angaben konnte das Labor bestätigen.

Wie kann man sich als Verbraucher schützen?

Glücklicherweise gibt es Mittel und Wege, im Zweifelsfall Informationen zu Inhaltsstoffen zu erhalten. Beispielsweise bietet der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) in einer Kooperation mit dem Umweltbundesamt die Möglichkeit an, mit wenig Mühe eine Stellungnahme des Herstellers anzufordern: Dazu kann ein Online-Formular genutzt werden, in dem die unter dem Strichcode befindliche Identifkationsnummer des Artikels eingetragen wird. Der betroffene Händler ist von Rechts wegen verpflichtet, innerhalb von 45 Tagen Auskunft zu geben. Selbstverständlich kann jeder Hersteller auch direkt kontaktiert werden. Vor dem Kauf von Produkten aus weichem Kunststoff – besonders wenn sie für Kinderhand bestimmt sind – sollten sich Eltern außerdem auf ihre Nase verlassen: Ein besonders stechender Geruch ist nicht selten ein Indiz für die Verwendung von gesundheitsschädlichen Stoffen.

 

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