Gefahr: Ansteckung mit Kinderkrankheiten bei Erwachsenen

Gefahr: Ansteckung mit Kinderkrankheiten bei Erwachsenen

Vielleicht haben Sie das ja auch schon erlebt? Wenn Kinderkrankheiten bei einem Erwachsenen auftauchen, erntet dieser oft allerseits großes Gelächter. Seien es die Windpocken oder Masern. Anders als der Name vermuten lässt, können auch Erwachsene sich mit Keuchhusten, Röteln und Mumps anstecken. In den meisten Fällen treten Kinderkrankheiten in den ersten Lebensjahren auf, weil sie hoch ansteckend sind. Sehr viele Erwachsene sind gegen diese Infektionskrankheiten immun, weil sie entweder als Kinder dagegen geimpft wurden oder weil sie nach einer durchlittenen Erkrankung lebenslang geschützt sind. Erwachsene aber, die diese Krankheiten im Kindesalter nicht hatten und/oder nicht dagegen geimpft sind, können sich jederzeit mit diesen Kinderkrankheiten anstecken. Je älter die Person, desto weniger harmlos kann der Verlauf sein, und oft ziehen sie langwierige Komplikationen nach sich.

Wie kann sich ein Erwachsener anstecken?

Tatsache ist, dass sich immer weniger Menschen impfen lassen. Man spricht hier von Impfmüdigkeit. Am Beispiel von Keuchhusten kann man anhand von Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin sehen: 1995 lag das Durchschnittsalter von Keuchhusten-Patienten bei 15,1 Jahren, 2008 bei 41,7 Jahren. Das scheint diese Entwicklung zu bestätigen. Aber sogar Geimpfte können sich unter Umständen anstecken, wenn sich nach der Impfung nicht genug Antikörper gegen die Erkrankung gebildet haben. Bei der Masern-Mumps-Röteln-Impfung beispielsweise wird deshalb nach der ersten eine zweite Impfung vorgenommen. Diese Zweitimpfung ist keine Auffrischimpfung, sondern soll bei den Geimpften, bei denen die erste Impfung nicht richtig “angeschlagen” hat, doch noch Wirkung erzielen. Das wird aber häufig nicht getan oder Impfungen werden nicht konsequent verfolgt. So entstehen Impflücken.

Typische Kinderkrankheiten beim Erwachsenen

Sehr häufig werden die Kinderkrankheiten beim Erwachsenen auch nicht sofort erkannt, korrekt diagnostiziert und behandelt, sodass es zu weiteren Verzögerungen kommt. Hier nur einige Beispiele von Kinderkrankheiten, die auch häufig bei Erwachsenen vorkommen:

Windpocken

Es handelt sich um eine sehr ansteckende Infektionskrankheit, die per Tröpfcheninfektion übertragen wird. Typisch ist ein Hautausschlag mit linsengroßen rötlichen Flecken, die sich zu wasserhaltigen Bläschen umbilden. Der Ausschlag juckt stark und kann Narben hinterlassen, wenn er aufgekratzt wird. Die Viren bleiben lebenslang im Körper. Als Komplikation beim Erwachsenen kann eine Gürtelrose auftreten. Die Windpockenimpfung ist umstritten, da man annimmt lediglich den Ausbruch vom Kindes- ins Erwachsenenalter zu verschieben.

Masern

Masern sind ein hoch ansteckender Virusinfekt. Erkennen kann man sie durch weiße, punktförmige Flecken auf der Schleimhaut im Mund und auf der Haut. Die Übertragung ebenfalls durch Tröpfcheninfektion, also durch Anniesen, Anhusten oder auch Keime in der Luft. Einmal an Masern erkrankt, besteht lebenslange Immunität. Komplikationen können sein Gehirn- oder Hirnhautentzündung, Luftröhren- und Kehlkopfinfektion sowie Lungen- und Mittelohrentzündung. Nach Auskunft des Robert-Koch-Institutes in Berlin kommt es bei rund 20 % der Hirnerkrankungen nach Masern zu bleibenden Schäden, etwa 15 % der Erkrankten sterben Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und bisher nur eine oder eventuell gar keine Impfung bekommen haben, sich einmalig immunisieren zu lassen. Viele kennen jedoch diese Empfehlung nicht und so steigt die Zahl der an Masern erkrankten Erwachsenen drastisch an.

Röteln

Besonders gefürchtet sind Röteln in der Schwangerschaft. Die Krankheit wird über die Plazenta an das ungeborene Kind übertragen und kann hier schwere Schäden wie Herzfehler, Taubheit, Blindheit, Missbildungen oder geistige Behinderungen auslösen. Es kann aber auch zu einer Früh- oder Fehlgeburt kommen. Besonders kritisch ist das in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten. Nach einer Infektion besteht lebenslange Immunität. Übertragen wird Röteln wie Masern oder Windpocken. Seit März 2013 besteht eine Meldepflicht: Stellt ein Arzt bei einem Patienten die Röteln fest, muss er das dem Robert Koch-Institut (RKI) melden. Das gilt auch für Mumps und Keuchhusten.

 

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