Der Telearzt als Lösung gegen den Ärztemangel?

Der Telearzt als Lösung gegen den Ärztemangel?

Eine der wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung stellt die Sicherstellung einer wohnortnahen und flächendeckenden ambulanten ärztlichen Versorgung dar. In vielen ländlichen Regionen stehen jedoch nicht genügend Ärzte zur Verfügung, um den Bedarf an medizinischer Versorgung decken zu können. Ist der Telearzt eine Lösung gegen den Ärztemangel?

In ländlichen Regionen sind die Entfernungen zu den Patienten oft sehr groß

Durch die teils großen Entfernungen in ländlichen Regionen sind Hausbesuche für Ärzte auf dem Land oft mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden. Für eine Behandlung, die 5 Minuten in Anspruch nimmt, muss nicht selten eine Fahrtstrecke von insgesamt einer Stunde zurückgelegt werden.

Versorgungsassistentin fährt mit einem Telemedizin-Rucksack zu den Patienten

Das Modell des Telearztes zur Reduzierung des zeitlichen Aufwandes funktioniert so: Eine sogenannte Versorgungsassistentin wird mit einem Telemedizin-Rucksack ausgestattet, der ein Blutdruckmessgerät, ein Pulsoximeter und ein EKG-Gerät beinhaltet. Die Versorgungsassistentin fährt dann zur Patientin oder zum Patienten. Die entsprechenden Untersuchungen nimmt die Versorgungsassistentin vor Ort vor und schaltet den Hausarzt per Video zu. Zudem werden die Messwerte über ein verschlüsseltes System in die Praxis geschickt.

Telearzt kann teure Behandlungen im Krankenhaus vermeiden

Dieses Modell des Telearztes kann dazu beitragen, den Einsatz eines Notdienstes, eine Einweisung in das Krankenhaus oder einen für ältere Menschen beschwerlichen Transport zu vermeiden. Krankenkassen zeigen deshalb bereits Interesse am Modell des Telearztes.

Der Arzt wird durch das Modell des Telearztes von Routineaufgaben entlastet und kann so mehr Zeit zur Kommunikation mit seinen Patienten aufwenden.

Versorgungsassistentin darf bislang nur Routineaufgaben übernehmen

Aus rechtlichen Gründen kann eine Versorgungsassistentin bislang allerdings nur Routineaufgaben wie das Messen des Blutdrucks oder ein EKG übernehmen. Eine Ultraschalluntersuchung beispielsweise darf sie nicht durchführen.

 

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